Solarwärme-Förderung
Im Land Sachsen-Anhalt gibt es seit 01.09.2010 wieder zwei Zuschussprogramme:
1. Zuschuss als Ergänzung von KfW-Programmen
Falls das KfW-Darlehen 151 "Energieeffizient Sanieren" oder 153 "Energieeffizient Bauen" beantragt wird, kann über die Investitionsbank einen Zuschuss von 10% der Darlehenssumme max. 5000 EUR je Wohneinheit beantragt werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Der KfW-Darlehensvertrag darf nicht vor Antragstellung des Zuschusses abgeschlossen sein.
2. Öko-Bonus
Ein Zuschuss in Höhe von 50% der Investitionskosten max. 5000 EUR bei Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, wenn der Erwerb Ihres Hauses innerhalb der letzten 12 Monate vollzogen wurde, ist ggf. möglich. Antragsteller können natürliche Personen sein, deren Haushaltseinkommen (Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen) die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet (Einkommensrechner auf www.ib-lsa.de/pdf/wohnungsbau/rechner.pdf )
Ggf. förderfähig sind konventionell errichtete Gebäude, die vor dem 3.10.1990 bezugsfertig hergestellt worden sind.
Weitere Fragen: kostenlose Hotline 0800 56 008 46.
