100.000 Dächer-Solarstrom-Programm
Das 1999 von der Bundesregierung aufgelegte 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm erfreute sich einer starken Nachfrage. Bereits Mitte des Jahres 2003 wurde das Programmziel von rund 300 Megawatt (MW) neu installierter Photovoltaik-Leistung erreicht. Anträge auf Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens aus dem 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm konnten bis zum 30. Juni 2003 bei der KfW gestellt werden.
Kredite für Photovoltaikanlagen bei der KfW
Nach dem Ende des Antragseingangs am 30. Juni 2003 und dem Auslaufen des 100.000 Dächer-Programms können Anträge auf zinsgünstige Darlehen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des KfW-Umweltprogramms oder des ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms gestellt werden. Für Solarstromanlagen auf Wohngebäuden gibt es Kredite im Rahmen des Programms "Solarstrom erzeugen".
Die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen regelt seit 01.04.2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz - (EEG). Die EEG-Novelle trat am 1. August 2004 in Kraft.
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber).

