Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Die seit 1.1.2012 gültigen Vergütungssätze finden Sie hier.
Die Vergütungssätze 2011 finden Sie hier.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom (z.B. Solar- und Windstrom) durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff).
Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz / Umweltschutz / nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung entsprechend den Zielen der EU und Deutschlands. Unter das EEG fallen: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik), Geothermie und Energie aus Biomasse.
| seit 01.01.2011 | ab 01.01.2012 |
Gebäudeanlagen bis 30 kWp | 28,74 ct/kWh | 24,43 ct/kWh |
Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp | 27,33 ct/kWh | 23,23 ct/kWh |
Gebäudeanlagen 100 kWp bis 1 MWp | 25,86 ct/kWh | 21,98 ct/kWh |
Gebäudeanlagen größer als 1 MWp | 21,56 ct/kWh | 18,33 ct/kWh |
Konversionsflächen | 22,07 ct/kWh | 18,76 ct/kWh |
Freilandanlagen | 21,11 ct/kWh | 17,94 ct/kWh |
Für Solarstromanlagen auf Ackerflächen, die seit 01.07.2010 an das Netz gegangen sind, gibt es keine Vergütung mehr.
Solarstrom- Eigenverbrauch:
Die Neuregelung des EEG enthält eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, spart nicht nur bei den Stromkosten, er erhält zusätzlich einen staatlichen Bonus. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent am Eigenverbrauch gibt es nach der Neuregelung 12,36 Cent pro Kilowattstunde als Eigenverbrauchsbonus. Steigt der Anteil des Eigenverbrauchs auf über 30 Prozent, erhält der Betreiber für die zusätzlichen selbst verbrauchten Kilowattstunden sogar einen Bonus von 16,74 Cent. Werden die eingesparten Stromkosten mitgerechnet, liegt der Eigenverbrauchstarif damit um bis zu acht Cent pro Kilowattstunde höher als bei der Einspeisung.
Dies kann sich positiv auf die Rendite auswirken. Bei einem Anteil von 30 Prozent selbst verbrauchtem Solarstrom kann der Betreiber einer typischen 3-kW-Dachanlage die Rendite bei 20 Jahren Laufzeit im Vergleich zur Volleinspeisung um ein bis zwei Prozentpunkte auf über 9 Prozent erhöhen. Schafft es der Betreiber, den Anteil an selbst verbrauchtem Solarstrom auf 50 Prozent anzuheben, kann seine Rendite noch höher ausfallen. Über 50 Prozent Eigenverbrauch erfordern allerdings eine weit reichende Anpassung des Energieverbrauchs im Hauhalt an die Sonnenstunden durch entsprechende Steuerungstechnik bzw. die Installation eines Speichermediums.
Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung (s. Übersicht oben). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen:
Bonus für Eigenverbrauch = Vergütung für Eigenverbrauch plus eingesparter Strom minus Einspeisevergütung
Beispielrechnung bis 30 % Eigenverbrauch:
12,36 ct/kWh + 21,00 ct/kWh - 28,74 ct/kWh = 4,62 ct/kWh (Anreiz)
Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.
Ein Hintergrundpapier zum Thema finden Sie hier.

