Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Informationen der Bundesnetzagentur zu den neuen EEG-Vergütungssätzen ab November 2012 finden Sie hier.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen seit1.4.2012 finden Sie hier.
Die seit 1.1.2012 gültigen Vergütungssätze finden Sie hier.
Die Vergütungssätze 2011 finden Sie hier.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom (z.B. Solar- und Windstrom) durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff).
Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz / Umweltschutz / nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung entsprechend den Zielen der EU und Deutschlands. Unter das EEG fallen: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik), Geothermie und Energie aus Biomasse.



