Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP)
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 die Aufhebung der Haushaltssperre im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beschlossen. Seit dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen
Neue Förderkonditionen ab 12. Juli 2010
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt (Ausnahme: Der Förderantrag war rechtzeitig vor Programmstopp am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangen). Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.
• Anlagen, die in Neubauten errichtet werden,
• Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen,
Die neuen Förderrichtlinien sind verfügbar unter h
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:
Solarkollektoren:
• Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung,
• Solarkollektoren zur Kälteerzeugung,
• Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung,
• innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung oder/und Heizungsunterstützung).
Nach dem vereinfachten Verfahren können Anträge gestellt werden für die Errichtung und Erweiterung von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
- effizienten Wärmepumpen
Daneben gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt für besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
- Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- besonders effiziente Wärmepumpen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heruntergeladen werden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-437
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn; Telefon: +49 6196 908-625
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche
- im Gebäudebestand 60 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410,00 € je Anlage
- im Neubau 45 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche mindestens jedoch 307,50 € je Anlage
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- im Gebäudebestand 105 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche
- im Neubau 78,75 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche.
Voraussetzung: Flachkollektoren: Mind. 9 qm Kollektorfläche, mind. 40 l/qm Pufferspeichervolumen. Röhrenkollektoren: Mind. 7 qm Kollektorfläche, mind. 50 l/qm Pufferspeichervolumen
Kombianlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern:
- im Gebäudebestand 105 € , im Neubau 78,75 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche bei einer Anlagengröße bis 40 qm
- 45 € im Gebäudebestand / 33,75 € im Neubau je m2 installierter Bruttokollektorfläche bei einer Anlagengröße über 40 qm, mind. 100 l/qm Pufferspeichervolumen.
Bereitstellung von Prozesswärme:
105 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche (im Gebäudebestand und Neubau)
Solare Kühlung:
- Gebäudebestand: 105 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche
- Neubau: 78,75 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche.
Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Höhe von 750 € gewährt werden, wenn
- gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpe installiert wurde (regenerativer Kombinationsbonus).
Außerdem gibt es einen
- Kesseltauschbonus für Solaranlagen (375 € für Anlage zur Warmwasserbereitung, alle anderen Solaranlagen: 750 €) und einen
- Effizienzbonus in zwei Stufen:
- Stufe 1: Gebäudehülle erfüllt (bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995) bzw. unterschreitet EnEV-Standard (bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994)
- Stufe 2 für Gebäude mit Baugenehmigung nach 1994: Gebäudehülle erfüllt EnEV-Standard um 45 %. - Daneben kann ein Umwälzpumpenbonus von 200 € je Heizungsanlage gewährt werden. Voraussetzung: Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das – sofern Heizkörper vorhanden sind - mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.
- Der Solarpumpenbonus beträgt 50 € je Pumpe.
Bei Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen beträgt die Förderung 45 € je zusätzlich installiertem angefangenem m2 Bruttokollektorfläche.
Eine Innovationsförderung kann für Solartechnische Anlagen im Gebäudebestand in Höhe von 210 €/ qm Kollektorfläche im Neubau in Höhe von 157,50 €/ qm Kollektorfläche für Solaranlagen gewährt werden. Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme können im Neubau mit 210 € /qm Kollektorfläche gefördert werden. Mindestkollektorfläche 20 qm, maximale Kollektorfläche 40 qm.
Kombinierbarkeit der Fördermöglichkeiten: Kesseltauschbonus, regenerativer Kombinationsbonus, Effizienzbonus, Umwälzpumpenbonus und Solarpumpenbonus können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden. Regenerativer Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Bei der Innovationsförderung werden zusätzliche Boni nicht gewährt.
Gefördert werden automatisch beschickte Biomassekessel (5 kW bis 100 kW)
Luftgeführte Pelletöfen (5 kW bis 100 kW)
- im Gebäudebestand 36 €/ kW , max. 375 € für Pelletöfen von 5 - 8 kW, max. 1000 € für Pelletöfen von 8 kW - 100 kW.
Ab 01.07.2009 beträgt die max. Förderhöhe für luftgeführte Pelletöfen (5 - 100 kW)
500 €uro - im Neubau 27 € / kW, max. 375 € für Pelletöfen von 5 - 8 kW, max. 750 € für Pelletöfen von 8 kW - 100 kW.
Ab 01.07.2009 beträgt die max. Förderhöhe für luftgeführte Pelletöfen (5 - 100 kW)
375 €uro
Pelletkessel, Pelletöfen mit Wassertasche und Pelletkessel (5 kW bis 100 kW)
- im Gebäudebestand 36 €/ kW
- im Neubau 27 € / kW.
Voraussetzung: Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
Holzhackschnitzelanlage (5 kW bis 100 kW)
- im Gebäudebestand pauschal 1000 € je Anlage
- im Neubau pauschal 750 € je Anlage.
Voraussetzung: Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
Scheitholzvergaserkessel (15 kW bis 50 kW)
- im Gebäudebestand 1.125 € je Anlage
- im Gebäudebestand 843,75 € je Anlage.
Voraussetzung: Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Höhe von 750 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wurde (regenerativer Kombinationsbonus)
Außerdem gibt es einen
- Effizienzbonus in zwei Stufen
- Stufe 1 (0,5 x Basisförderung): Die Gebäudehülle erfüllt EnEV-Standard bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 oder unterschreitet EnEV-Standard um 30% bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994.
Effizienzbonus
- Stufe 2 (1 x Basisförderung):: Die Gebäudehülle unterschreitet EnEV-Standard um 30% bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 oder unterschreitet EnEV-Standard um 45% bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994. - Daneben kann ein Umwälzpumpenbonus von 200 € je Heizungsanlage gewährt werden.
Voraussetzung: Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das – sofern Heizkörper vorhanden sind - mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.
Innovationsförderung: 500 € je Maßnahme. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung des Wärmeertrages durch Abgaskondensation und/oder zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel.
Kombinierbarkeit der Fördermöglichkeiten: Regenerativer Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Umwälzpumpenbonus können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden. Regenerativer Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar.
Gefördert werden
Luft/Wasser-Wärmepumpe
- im Gebäudebestand mit 10 € / qm Wohn- oder Nutzfläche maximal jedoch 1500 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (JAZ) >= 3,3)
- im Neubau mit 3,75 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 637,50 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 3,5)
Wasser/Wasser- oder Sole-WasserWärmepumpe
- im Gebäudebestand mit 20 € / qm Wohn- oder Nutzfläche maximal jedoch 3000 € (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 3,7)
- im Neubau mit 7,50 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 1500 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 4,0)
Andere Fördersätze gelten für Neubauten, für die Bauanträge, vor dem 01.01.2009 gestellt wurden:
Luft/Wasser-Wärmepumpe
- im Neubau 5 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 850 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 3,5)
Wasser/Wasser- oder Sole-WasserWärmepumpe
- im Neubau 10 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 2000 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 4,0)
Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Höhe von 750 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wurde (regenerativer Kombinationsbonus)
Außerdem gibt es einen Effizienzbonus in zwei Stufen
- Stufe 1 (0,5 x Basisförderung): Die Gebäudehülle erfüllt EnEV-Standard bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 oder unterschreitet EnEV-Standard um 30% bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994.
- Stufe 2 (1 x Basisförderung):: Die Gebäudehülle unterschreitet EnEV-Standard um 30% bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 oder unterschreitet EnEV-Standard um 45% bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994.
- Daneben kann ein Umwälzpumpenbonus von 200 € je Heizungsanlage gewährt werden.
Voraussetzung: Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das – sofern Heizkörper vorhanden sind - mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.
- Innovationsförderung: Luft/Wasser-Wärmepumpe
- im Gebäudebestand 15€ / qm Wohn- oder Nutzfläche maximal jedoch 2250 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (JAZ) >= 4,5)
- im Neubau mit 7,50€ / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch1275 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 4,7)
- Innovationsförderung: Wasser/Wasser- oder Sole-WasserWärmepumpe
- im Gebäudebestand mit 30 € / qm Wohn- oder Nutzfläche maximal jedoch 4500 € (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 4,5)
- im Neubau 15 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 3000 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 4,7)
Kombinierbarkeit der Fördermöglichkeiten: Regenerativer Komninationsbonus, Effizienzbonus und Umwälzpumpenbonus können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden.Regenerativer Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Bei der Innovationsförderung kann zusätzlich nur der Umwälzpumpenbonus gewährt werden.
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen.
Basisförderung:
Die Anträge für die Basisförderung, ggf. mit Bonusförderung; „Wärme in der Schule und in der Kirche“: sind nach innerhalb von 6 Monaten Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 1.10.2009 hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Innovationsförderung: Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln informiert die "Förderampel" des BAFA.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Postfach 51 60
D-65760 Eschborn
Tel.: (06196) 908 625
Telefax: (06196) 908 800 oder (06196) 94 226
Internet: http://www.bafa.de
Gewährung von Darlehen:
Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Postfach 11 11 41
D-60046 Frankfurt
Telefon: (01801) 33 55 77
Telefax: (069) 74 31-42 14
http://kfw.de
