Informationen zu Förderprogrammen

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Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP)

Die kompletten Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 gibt es hier.

 

Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Die neue Richtlinie ist auch unter www.bmu.de und www.erneuerbare-energien.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar.

Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium seit März 2011 seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Mit den neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

I. Solarkollektoren:

1.         (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2 .

2.         Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

3.         Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

 

II. Biomassekessel:

1.         Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.

2.         Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

 

III. Wärmepumpen:

1.         Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.

2.         Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.

 

IV. KfW-Förderung:

1.         Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.

2.         Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.

3.         Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.

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Die kompletten Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 gibt es hier.