Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Gesetz (EEG)
Seit dem 25.1.2000 garantiert das EEG die Vergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom.
Das EEG können Sie hier nachlesen.
Begründung zum EEG
Die Begründung des EEG macht deutlich, welche Ziele der Gesetzgeber verfolgt: die Verdoppelung des Anteils von eingespeistem Solarstrom bis zum Jahr 2010. | 340 K |
Richtlinien erneuerbarer Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einer Broschüre Richtlinien für förderungsfähige Technologien aus dem Bereich erneuerbare Energien zusammengestellt.Gefördert werden u.a. Solarkollektorenanlagen und Biomasseanlagen.
Die Broschüre können Sie herunterladen unter der Adresse:
http://www.bafa.de/1/de/service/vorschriften/pdf/energie_eerl.pdf
