BSW-Solar zum EEG-Kabinettsbeschluss: Klimasünder werden entlastet – Klimaschützer abkassiert; Nachbesserungen von Bundestag und Bundesrat gefordert

Auf scharfe Kritik aus der Solarwirtschaft stößt die am 08.04.2014 von der Bundesregierung beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Neufassung konterkariere die Klimaschutzziele, weil ein Großteil künftiger Betreiber von Solarstromanlagen finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden soll, während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen, betont der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).

Bundestag und Bundesrat sollen geplante Solarstrom-Abgabe für Selbstversorger aus Gesetzentwurf streichen
Dies werde die Energiewende ausbremsen und keinesfalls preiswerter machen. Der Verband appelliert an Bundestag und Bundesrat, die geplante Energiewende-Abgabe für solare Selbstversorger schnell wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.
Das Regierungsvorhaben, künftig kleine und mittelständische Unternehmen sowie Mieter zur Kasse zu bitten, wenn sie Solarstrom für den Eigenverbrauch erzeugen wollen, stößt auch bei Verbraucher- und Umweltschützern zunehmend auf Widerspruch.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) kritisiert: „Mit Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun. Klimasünder werden großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten. Wer Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe tragen.“

Viele Photovoltaik-Vorhaben werden sich mit EEG-Umlage auf Eigenverbrauch laut BSW-Solar nicht mehr rechnen
Die geplante Kostenbelastung solaren Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage ab dem 1. August 2014 würde nach Angaben der Solarwirtschaft dazu führen, dass sich die Mehrzahl künftiger Photovoltaik-Vorhaben nicht mehr rechne. Auch die Markteinführung weiterer wichtiger Energiewende-Bausteine, der Speichertechnologien und der Elektromobilität, werde durch die geplante Ökostrom-Abgabe massiv behindert.
Die starke Förderabsenkung für neue Solarstromanlagen habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass sich Photovoltaik-Anlagen in der Regel nur noch dann rechnen, wenn sie für den Eigenbedarf produzieren und damit den Strombezug vom Energieversorger ersetzen. Die solare Eigenstromerzeugung ist deshalb vielen Energieversorgern zunehmend ein Dorn im Auge.

Mindestens 3,1 Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde Solarstrom geplant
Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab 1.8.2014 den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage finanziell zu belasten. Das entspricht derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde (kWh). Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben, aus dem Bergbau und dem verarbeitenden Gewerbe sollen hingegen lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage abführen (rd. 0,94 Cent je kWh), auch wenn sie ihren Strom in der Regel aus fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken beziehen.

Über zwei Drittel des deutschen Photovoltaik-Marktes betroffen
Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Photovoltaik-Marktes betroffen sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. Diese machten im letzten Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten Leistung aus. Im verbleibenden Anlagensegment der großen Solar-Kraftwerke spielt der Eigenverbrauch keine Rolle.

08.04.2014 | Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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