Hans-Josef Fell: Novelle des Kapitalanlagegesetzbuches ist neuer Angriff auf Energiegenossenschaften und Bürgerenergiewende

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt habe die große Koalition im Juni 2014 eine erneute Novelle des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) beschlossen, berichtet Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG.

In der Novelle des KAGB vom Sommer 2013 sei es zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten gelungen, Energiegemeinschaften und vor allem Energiegenossenschaften von zu großen Pflichten, die ihnen oftmals unerfüllbar hohe Auflagen gemacht hätten, weitgehend frei zu halten. Dies sei nun mit der erneuten Novelle 2014 von Union und SPD zum Teil zurückgeholt worden, so dass sich nun bedeutende Veränderungen für Energiegenossenschaften ergeben würden. „Diese machen ein sofortiges Handeln nötig, damit die Energiegenossenschaft nicht gravierende Probleme mit der Finanzaufsicht bekommen“, betont Fell.

Energiegenossenschaften können den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen
Vor allem könnten nun Genossenschaften, die Gelder (Geschäftsguthaben, Darlehen) einsammeln, um diese über Beteiligungen an anderen Gesellschaften in Projekte zu investieren, prinzipiell doch den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen. Verbunden damit sei eine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder im Falle, dass die Privilegierung nach § 2 Abs. 4b KAGB greift, eine Registrierungspflicht.

Registrierungspflicht überprüfen
Genossenschaften sollten sich daher schnellstmöglich darum kümmern, ob sie unter die Erlaubnis- oder Registrierungspflicht fallen und müssten dies dann bei der BaFin einreichen. Die Frist dafür sei sehr kurz und ende am 21. Juli 2014, so Fell.
Wer unter die Registrierungspflichten falle und sich nicht registriere, laufe Gefahr ein unerlaubtes Finanzgeschäft zu betreiben. Dies könne erhebliche rechtliche Konsequenzen für Energiegenossenschaften haben, warnt Fell.
„Ich empfehle daher dringend, falls noch nicht geschehen, sich an den zuständigen Genossenschaftsverband zu wenden. Dieser gibt Hilfestellung für die Analyse, ob eine Registrierungspflicht vorliegt und auch für eine dann ggf. notwendige Registrierung“, so Fell.

Fell: „Diese Koalition tut alles, um die Bürgerenergiewende abzuwürgen“
Die Steine, die die große Koalition der Bürgerenergiewende in den Weg lege, würden immer schwerer: EEG-Umlage auf eigenerzeugten Ökostrom, für 2017 vorgesehener Wechsel zu Ausschreibungen statt EEG-Vergütung und nun noch diese Erschwernisse für Energiegenossenschaften.
„Diese Koalition tut alles, um die Bürgerenergiewende abzuwürgen, ganz im Einklang mit dem EU-Kommissar Oettinger, CDU, der die Bürgerenergiewende kürzlich als ‚Unterwanderung‘ der Energiewirtschaft bezeichnete. „Deutlicher und diffamierender kann man die von Union und SPD organisierte Verhinderung der Demokratisierung der Energiewirtschaft nicht beschreiben“, sagt Fell.

Bürgerenergiewende dennoch vorantreiben
Gerade deshalb sei es wichtig, dass die Bürgerenergiewende weitergeht. „Die vielen Millionen Menschen in Deutschland sollten alle Steine, die ihnen in den Weg gelegt werden ausräumen und die Bürgerenergiewende dennoch vorantreiben. Nichts fürchten die Konzerne mehr. Daher: Prüfen Sie schnell in ihrer Energiegenossenschaft, ob Sie alle Auflagen des neuen KAGB erfüllt haben.“

10.07.2014 | Quelle: Hans-Josef Fell | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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