Conergy empfiehlt neue Photovoltaik-Geschäftsmodelle für Energieversorger; Solarstrom für Privatkunden und Unternehmen

Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind großem Druck ausgesetzt. Ihre Profitabilität nimmt ab, die Margen sinken und das regulatorische Umfeld gefährdet ein rentables Energiegeschäft.

Gefragt seien nun neue, zukunftsfähige Geschäftsmodelle mit flexiblen Vergütungsoptionen, betont das Photovoltaik-Unternehmen Conergy und stellt einige davon vor.
Einer der Geschäftsbereiche, der für Energieversorgungsunternehmen und ihre Kunden gleichermaßen attraktiv sei, ist das Angebot von Kauf- oder Pachtmodellen für Photovoltaik-Anlagen. Solche dezentralen Solarstromanlagen böten Spielraum für Kundenbindung und -neugewinnung und sicherten den Absatz, teilweise ohne dass der Kunde selbst investieren muss.

Photovoltaik-Möglichkeiten werden bislang wenig genutzt
Ein Paradigmenwechsel sei zwar branchenweit bereits erkannt, jedoch hätten die wenigsten der über 1.000 in Deutschland agierenden Stromversorger bisher die vertrieblichen Konsequenzen daraus abgeleitet, so Conergy.
Und dies obwohl die Stromversorger über einen direkten Endkundenzugang verfügen und dort ein hohes Vertrauen genießen. Die Möglichkeiten der Kooperation zwischen Solar-Unternehmen und Energieversorgern seien dabei vielfältig. Photovoltaik-Unternehmen könnten als Generalunternehmer schlüsselfertige PV-Anlagen und Serviceleistungen anbieten und den Energieversorgern auf diese Weise ein neues Geschäftsfeld eröffnen. Um eines der größten Hindernisse für viele Kunden, die anfänglichen Investitionskosten, aus der Welt zu schaffen, seien innovative Angebote gefragt – zum Beispiel gepachtete Solarstromanlagen.

Kundenvorteile durch gepachtete Solarstromanlagen
Kunden von Energieversorgungsunternehmen können durch das Pachten einer Solaranlage auf vielfältige Weise profitieren, betont Conergy. Das Investitionsrisiko entfalle und bei einigen der Vertragsmodelle entfalle sogar das Betriebsrisiko. Der eigene Aufwand sei auf ein Mindestmaß beschränkt, die Kosten seien gegenüber dem herkömmlichen Strombezug deutlich reduziert und transparent. Hinzu komme, dass die Energiekosten durch feste, monatliche Raten über viele Jahre hinweg planbar würden, während die Preise für herkömmlichen Netzstrom weiter steigen. Pluspunkte, die insbesondere für Unternehmen mit einem hohen Energiebedarf interessant seien.

Auch Energieversorger profitieren von Pachtmodellen
Auch für die Energieversorger böten Pachtmodelle eine Reihe von Vorteilen. Die Kundenbindung könne ausgebaut werden, beispielsweise über einen Kombi-Tarif, der die Netzstrom-Restlieferung attraktiver werden lässt. Das Angebot müsse sich nicht auf das regionale Verteilnetz des EVU beschränken und habe einen hohen Imagefaktor, sowohl für das anbietende Unternehmen als auch für den Kunden.

Neue Geschäftsmodelle für Gewerbekunden im Detail
Als Ergänzung zum herkömmlichen Stromlieferportfolio könne das EVU seinen Gewerbe-Kunden unterschiedliche Photovoltaik-Lösungen anbieten, erläutert Conergy und beschreibt die Varianten.

Der Stromliefervertrag
Bei einem Stromliefervertrag wird eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder in unmittelbar räumlicher Nähe des Kunden errichtet. Dieser kann so zu einem vereinbarten Preis echten Grünstrom für sein Unternehmen beziehen. Die Bezahlung für den verbrauchten Strom erfolgt auf Kilowattstunden-Basis. Die Bezahlung ist unabhängig von der Realisierung und dem Betrieb der Solarstromanlage, beides liegt in der Verantwortung des EVU. Der Strompreis besteht aus den Stromgestehungskosten sowie der vollen EEG-Umlage unter dem EEG 2014. Netzentgelte und andere Abgaben entfallen.

Der Mietvertrag
Bei einem Mietvertrag setzt das EVU eine Solarstromanlage für den Gewerbekunden auf dessen Dachfläche um und überlässt sie ihm zur Nutzung. Bei diesem Geschäftsmodell kommt es zu keinem Liefer- sondern einem Pachtverhältnis, bei dem der Gewerbekunde zum Betreiber der Solaranlage wird, während das EVU juristischer Eigentümer bleibt. Der Gewerbekunde bezahlt für die Überlassung der Solaranlage über einen zuvor vereinbarten, langjährigen Zeitraum einen monatlichen Grundpreis. Einen Großteil des produzierten Solarstroms nutzt er selbst. Produziert die Anlage mehr, als er verbraucht, wird der Reststrom ins Netz eingespeist und durch den Netzbetreiber vergütet. Bei Anlagen oberhalb der Bagatellgrenze von 10 kWp fällt für den selbst verbrauchten Strom aktuell eine Abgabe in Höhe von 30 Prozent der aktuellen EEG-Umlage an, die schrittweise bis 2017 auf 40 Prozent ansteigt. Weitere Abgaben entstehen nicht.

Der Kaufvertrag
Kunden, die über einen ausreichenden Investitionsrahmen verfügen, kann das EVU eine eigenverbrauchsoptimierte Solaranlage verkaufen und sie in Kooperation mit einem Solar-Unternehmen umsetzen. Bei diesem Modell bleiben die Strombezugskosten über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren anteilig fest. Durch die Einsparungen werden hohe einstellige Renditen erzielt. Je nach Standort amortisiert sich das System in der Regel innerhalb von 9–11 Jahren. Über einen langfristigen Wartungs- und Instandhaltungsvertrag der Solaranlage kann das EVU zusätzliche Serviceeinnahmen generieren.

„Zeit für den Paradigmenwechsel“
Unabhängig von der EEG-Novelle seien nachhaltige und kostensparende Energielösungen attraktiv für Unternehmen und Endverbraucher, betont Conergy. Beide legten immer mehr Wert auf eine größtmögliche Unabhängigkeit vom Energieversorger und die Nutzung umweltschonender Energieformen. „Energieversorger haben mit den hier skizzierten Geschäftsmodellen die Möglichkeit, ihre Kunden zu halten sowie neue Kunden zu gewinnen, ihre Wertschöpfung zu optimieren und den Paradigmenwechsel einzuleiten. Geschäftsmodelle und Bedarfe sind ausreichend vorhanden“, fasst Conergy zusammen.

01.12.2014 | Quelle: Conergy Deutschland GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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