Photovoltaik-Politik: Deutsche Eigenverbrauchsumlage soll künftig mit Solarstrom-Einspeisevergütung verrechnet werden

Das deutsche Bundeskabinett hat am 03.12.2014 die Novelle der „Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zur Änderung anderer Verordnungen“ beschlossen und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt.

Bei Anlagen, die dem Eigenverbrauch und der Netzeinspeisung dienen, soll der Verteilnetzbetreiber die Einspeisevergütung künftig mit der EEG-Eigenverbrauchsumlage verrechnen können.
Laut EEG wird für alle seit dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen Anlagen oberhalb einer Bagatellgrenze eine Eigenverbrauchsumlage fällig. Die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber hatten die Erhebung jedoch im Hinblick auf die noch nicht erlassene Verordnung vorübergehend ausgesetzt.
Die Kabinettsvorlage sieht nun vor, dass immer derjenige Netzbetreiber die Umlage erheben muss, an dessen Netz die jeweilige Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien angeschlossen ist. Das ist in der Regel der Verteilnetzbetreiber, der auch für die Auszahlung der Einspeisevergütungen zuständig ist.
Bei Anlagen, die dem Eigenverbrauch und der Netzeinspeisung dienen, soll der Verteilnetzbetreiber diese Beträge miteinander verrechnen können.

05.12.2014 | Quelle: Bundesregierung; Bild: COLEXON Energy AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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