Gabriel: Novelle des Marktanreizprogramms setzt neue Impulse für Energiewende im Wärmemarkt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11.03.2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt.

„Die Novelle des Marktanreizprogramms ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei der Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche“, kommentiert der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel.

KMU-Bonus von 10 %
Über verbesserte Förderanreize will die Bundesregierung den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen und das Programm auch für das Gewerbe stärker öffnen.
„Die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen. Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen so genannten KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse“, so Gabriel.

Förderung unterstützt primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand
Mit einem Volumen von über 300 Millionen Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Novelle des MAP erforderlich, um das Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zu erreichen
Die Reform reagiere durch neue Impulse und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf eine derzeit verhaltene Marktdynamik, heißt es in der Pressemitteilung. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hat sich seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9 %. Die Novelle des MAP sei daher erforderlich, um das ehrgeizige Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes von 14 % Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 zu erreichen.
Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft. Eine nicht amtliche Lesefassung ist im Internet zugänglich unter: www.bmwi.de
Zusätzliche Informationen zum Marktanreizprogramm gibt es hier.
Darüber hinaus sind weitergehende Informationen zur Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich unter: www.bafa.de
Informationen zu Förderbedingungen für größere Anlagen, wie Nahwärmenetze und große Wärmespeicher, sind bei der KfW Bankengruppe erhältlich unter: www.kfw.de

11.03.2015 | Quelle: BMWi; Bild: Paradigma | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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