Zuschlagswert der zweiten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 8,49 ct/kWh niedriger als in der ersten Runde

Die Bundesnetzagentur hat am 02.09.2015 bekannt gegeben, dass der Einheitspreis für Solarstrom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der zweiten Ausschreibungsrunde 8,49 ct/kWh beträgt.

„Schon in der ersten Ausschreibungsrunde haben wir relativ niedrige Preise gesehen. Das Preisniveau der zweiten Runde liegt noch darunter“, kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Hoher Wettbewerbsdruck führt zu durchgehend niedrigeren Gebotswerten
„Die Reaktion der Bieter auf den hohen Wettbewerbsdruck in der ersten Ausschreibungsrunde haben zu durchgehend niedrigeren Gebotswerten geführt. Nun beobachten wir gespannt, wie die Realisierung der Projekte vorangeht.“
Die Ermittlung des Zuschlagswertes erfolgte in der zweiten Ausschreibungsrunde im Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots ist der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote.
Der Zuschlagswert der zweiten Runde liegt deutlich unter der bis zum 1. September 2015 geltenden Förderhöhe von 8,93 ct/kWh. Neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden nunmehr nur noch gefördert, wenn sie erfolgreich an einer Ausschreibungsrunde teilgenommen haben.

Nächster Gebotstermin für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist der 1. Dezember 2015
Mit der Bekanntgabe des Zuschlagswertes ist die zweite Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen beendet. Da für eine ausreichende Gebotsmenge Zweitsicherheiten gestellt wurden, wird kein Nachrückverfahren durchgeführt. Der Gebotstermin für die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist der 1. Dezember 2015.
Weitere Informationen zu dieser Ausschreibungsrunde unter www.bundesnetzagentur.de/.

03.09.2015 | Quelle: Bundesnetzagentur; Bild: SunEnergy Europe GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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