Bundesnetzagentur startet vierte Runde der Photovoltaik-Freiflächenausschreibung; Volumen mit 125 Megawatt deutlich geringer

Die Bundesnetzagentur hat am 05.02.2016  die vierte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben.

„In dieser Runde besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerflächen abzugeben. Man darf gespannt sein, wie das Ausschreibungsergebnis hiervon beeinflusst wird“, kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Photovoltaik-Projekte auf Ackerflächen und Flächen im Eigentum des Bundes
„Hinzu kommt, dass das in der Verordnung vorgegebene Ausschreibungsvolumen mit 125 Megawatt deutlich geringer als in den letzten Runden ausfällt“, ergänzt Homann.
Erstmalig können Gebote für Photovoltaik-Projekte abgegeben werden, die sich auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten befinden. Dies sind Gebiete, auf denen landwirtschaftliche Produktion durch naturbedingte Nachteile behindert ist.
Genauere Informationen zu benachteiligten Gebieten sind bei den zuständigen Landesbehörden zu erfragen; die Bundesnetzagentur stellt eine Liste dieser Behörden auf Ihrer Internetseite bereit. Insgesamt jeweils zehn Projekte, die auf solchen Flächen geplant sind, können in diesem und im folgenden Jahr einen Zuschlag erhalten.
Außerdem können nunmehr Gebote für Flächen abgegeben werden, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden.
„Durch die Erweiterung der Flächenkulisse kann sich der Wettbewerb nochmals verschärfen; wir werden sehen, wie sich dies auf das Preisniveau auswirkt“, so Homann weiter.

Niedrigeres Ausschreibungsvolumen
Für diesen Gebotstermin liegt das Ausschreibungsvolumen mit 125 Megawatt um 75 Megawatt unter demjenigen der letzten Runde.
Der Höchstwert und damit der maximal zu bietende Wert hat sich dagegen im Vergleich zur letzten Runde nicht geändert. Er beträgt weiterhin 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte werden in der vierten Ausschreibungsrunde wieder im Gebotspreisverfahren ermittelt. Demnach entspricht die Höhe des Zuschlags dem jeweils im Gebot genannten Wert.
„Vollständig ausgefüllte Formulare sind essentiell für das Verfahren,“ sagt Homann. „Denn nach Gebotsabgabe besteht keine Möglichkeit mehr, Flüchtigkeitsfehler zu heilen.“
In den letzten beiden Ausschreibungsrunden des Jahres 2015 mussten etwa 10 Prozent der Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen werden. Dies beruht auf den strikten Vorgaben der Freiflächenausschreibungsverordnung.
Bieter können ihre Gebote für diese Ausschreibungsrunde bis Freitag, den 1. April 2016, abgeben. Entscheidend ist der Zugang bei der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zu der vierten Ausschreibungsrunde unter: www.bundesnetzagentur.de/


08.02.2016 | Quelle: Bundesnetzagentur; Bild: BayWa r.e. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen