Energiespeicher: Hauskraftwerke von E3/DC sind voll förderfähig

Die Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeicher-Systemen geht ab 1. März 2016 bis Ende 2018 weiter. Hausbesitzer, die über die Anschaffung eines Batteriespeicher-Systems mit Photovoltaikanlage nachdenken, sollten möglichst rasch Angebote einholen, rät das Osnabrücker Technologieunternehmen E3/DC.

Denn die Förderung sinke im Rhythmus von sechs Monaten schrittweise von 25 Prozent der förderfähigen Kosten auf zehn Prozent im zweiten Halbjahr 2018.
Die Batteriespeichersysteme mit TriLINK-Technologie von E3/DC erfüllen die verschärften Anforderungen, die der Gesetzgeber für das Förderprogramm definiert hat, berichtet das Unternehmen.

Hauskraftwerke halten die neue 50-Prozent-Regel der Förderrichtlinie ein
Bei den Hauskraftwerken von E3/DC mit einer Kapazität von bis zu 13,8 kW sei die maximale Leistungsabgabe individuell einstellbar. Somit werde auch die neue 50-Prozent-Regel der Förderrichtlinie eingehalten.
Diese besagt, dass nur 50 Prozent der maximalen Leistung der Photovoltaik-Anlage ins Netz eingespeist werden darf. Die installierte Leistung der PV-Anlage muss kleiner als 30 kWp sein. Anträge können bei der KfW ab 1. März eingereicht werden.
Die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten bei Investition in ein kombiniertes Batteriespeicher-Photovoltaikanlagensystem betragen 2.000 Euro/kWp. Auch die Nachrüstung von Batteriespeichersystemen zu Photovoltaikanlagen, die nicht älter als drei Jahre sind, ist möglich.

E3/DC vergibt Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren ohne Aufpreis
Um in den Genuss des KfW-Tilgungszuschusses zu kommen, muss überdies ein Hersteller ausgewählt werden, der eine volle Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren gewährt: Das Osnabrücker Technologieunternehmen E3/DC, 100-Prozent-Tocher des Energiekonzerns EWE, vergibt diese Garantie ohne Aufpreis.
„Wir begrüßen die weitere Förderung von Batteriespeicher-Systemen“, sagt Dr. Andreas Piepenbrink, Geschäftsführer von E3/DC.
„Wir hätten uns allerdings eine kreditunabhängige Finanzierungsform gewünscht, da auch Endanwender – die über das notwendige Eigenkapital verfügen – wie bisher gezwungen werden, einen Kredit aufzunehmen. Dadurch geht ein Teil der Förderung in deutscher Bürokratie verloren und man versucht den Umstieg auf CO2 neutrale Erzeugung zu erschweren.“

24.02.2016 | Quelle: E3/DC | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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