Bundeskabinett stimmt Unterzeichnung des Pariser Klimaschutz-Abkommens zu

Die Bundesregierung hat am 09.03.2016 der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutz-Abkommens zugestimmt. Damit kann Umweltministerin Barbara Hendricks den Vertrag bei der offiziellen Zeichnungszeremonie am 22. April in New York für Deutschland unterzeichnen.

„Dies war ein wichtiger formaler Schritt“, sagte Hendricks. „Deutschland wird damit zu den Erstunterzeichnern des Pariser Abkommens gehören. Ich bin zuversichtlich, dass auch viele andere Staaten Ende April gemeinsam mit uns unterzeichnen werden. Gemeinsam wollen wir zeigen, dass das Pariser Abkommen schnell und schwungvoll umgesetzt wird.“

Klimaschutzabkommen nimmt alle Länder gemeinsam in die Pflicht
Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Abkommen ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Wie bei internationalen Verträgen üblich, wird es erst einige Monate später unterzeichnet. Völkerrechtlich verpflichtend wird es für die einzelnen Staaten erst nach dem nächsten Schritt, der Ratifizierung. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten ratifiziert haben und auf diese Staaten mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen entfallen.
Die Bundesregierung strebt eine zügige Ratifikation des Abkommens an. Der genaue Zeitplan wird derzeit innerhalb der EU beraten. Da das Pariser Klimaschutzabkommen Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten betrifft, ratifizieren die EU und ihre Mitgliedstaaten das Abkommen gemeinsam.

10.03.2016 | Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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