Bundesnetzagentur: Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden erneut nicht gesenkt

Die Bundesnetzagentur hat am 31.03.2016 bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 in Betrieb genommen werden, nicht gekürzt werden.

Der Photovoltaik-Zubau der vergangenen zwölf Monate liegt mit etwa 1.367 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate.
Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Senkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet.
Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Solarstrom-Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt steigt.
Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die in den Monaten März 2015 bis Februar 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt worden. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen von Anlagen enthalten.

31.03.2016 | Quelle: Bundesnetzagentur; Bild: SOLARWATT AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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