BEE gegen zwangsweise Einführung von Smart-Metern bei Photovoltaik- und Windenergieanlagen

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sprach sich in der Anhörung zum Digitalisierungsgesetz am 13.04.2016 klar gegen die zwangsweise Einführung von Smart-Metern bei neuen und bestehenden Ökostrom-Anlagen aus. Das Gesetz „ohne Sinn und Ziel“ könne den Prozess der Energiewende sogar zurückwerfen, statt ihn anzutreiben.

Dr. Hermann Falk, BEE-Geschäftsführer: „Das Gesetz führt zu einer überflüssigen Kostenlawine, der Nutzen ist nicht ersichtlich.“

Smart Meter-Pflicht bereits für Photovoltaik- und Windkraftanlagen über 7 kW vorgesehen
Der verpflichtende Einbau eines Smart Meters bei Kraftwerken über 7 Kilowatt (kW) würde bereits bei Photovoltaik-Anlagen beginnen und vor Windkraftanlagen nicht Halt machen.
Bestehende Gesetze wie das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regeln bereits, wie Netze hinreichend entlastet werden können, betont der BEE. Windkraftanlagen seien schon heute regelbar und würden der Situation im Netz entsprechend dynamisch angesteuert, um beispielsweise Blindstrom einzuspeisen. Die im Gesetz vorgesehene Smart-Meter-Technologie hingegen sei der derzeit eingesetzten Technik zur Anlagensteuerung deutlich unterlegen.

Kosten-Nutzen-Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums nicht nachvollziehbar
„Auch die Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundeswirtschaftsministerium für diesen Gesetzentwurf vorlegt, ist nicht nachvollziehbar“, so BEE-Geschäftsführer Falk.
Die absehbaren Kosten für Verbraucher und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen wären viel zu hoch. Die im Gesetzesentwurf abgebildeten Kostenobergrenzen seien zudem intransparent.

Anlagenbetreiber oder Stromkunden müssten die Nachrüstungs- und Umbaukosten tragen
Es sei unklar, wer verschiedene Nachrüstungs- und Umbaukosten trage wie z. B. den ggf. notwendigen Austausch eines Wechselrichters oder Zählerschranks. Entsprechende Anfragen gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und im Deutschen Bundestag blieben bislang unbeantwortet, so der BEE.
„Es liegt auf der Hand: Entweder trägt der Anlagenbetreiber die unnötigen Kosten oder der Stromkunde über die Netzentgelte“, stellt der BEE fest.
Hermann Falk: „Verbraucher und Produzenten Erneuerbarer Energien sollen höhere Kosten aufgebürdet werden. Auch ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung werden eingeschränkt, ohne dass ihnen oder der Energiewende ein messbarer Nutzen entsteht. Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.“
Die Stellungnahme des BEE ist veröffentlicht unter: www.bee-ev.de/

14.04.2016 | Quelle: BEE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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