Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge in der vierten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde

Die Bundesnetzagentur hat am 11.04.2016 im Rahmen der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 21 Gebote mit einem Gesamtumfang von 128 Megawatt bezuschlagt.

„Die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten abgeben zu können, haben viele Bieter genutzt. Dies hat zu einer erneuten Senkung des Preisniveaus geführt“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Zehn PV-Gebote für Ackerflächen in benachteiligten Gebieten
Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich zehn auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten; Damit ist das Kontingent für dieses Jahr ausgeschöpft. Diese zehn Gebote haben einen Umfang von 70 Megawatt; Insgesamt wären 100 Megawatt an Zuschlägen auf Ackerflächen möglich gewesen.

Hoher Wettbewerbsdruck im Markt
In dieser Runde wurden die Zuschläge wieder im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt. Der mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,41 Cent/Kilowattstunde. „Der Eindruck der Ausschreibungsrunden aus dem letzten Jahr hat sich verfestigt: Auch in dieser Runde sind die durchschnittlichen Zuschlagswerte für die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen weiter gesunken“, so Homann. „Die erneut gesunkenen Preise zeugen von einem hohen Wettbewerbsdruck im Markt.“
Endgültige Ergebnisse könnten erst veröffentlicht werden, wenn feststeht, ob ein Nachrückverfahren durchgeführt wird, betont die Agentur. Dies ist davon abhängig, ob und für welche Gebotsmenge finanzielle Zweitsicherheiten gestellt werden. Hierzu haben die erfolgreichen Bieter bis zum 29.04.2016 Zeit.

108 Gebote für die vierte Ausschreibungsrunde
Bei der vierten Ausschreibungsrunde ging ein Zuschlag an eine KG, neun an GmbH & Co. KGs und elf an GmbHs.
Insgesamt waren 108 Gebote mit einem Volumen von 540 Megawatt eingegangen – davon bezogen sich 31 auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten. Das Ausschreibungsvolumen von 125 Megawatt war damit erneut mehrfach überzeichnet. 16 Gebote mussten ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahme-Voraussetzungen nicht erfüllten.
Die erfolgreichen Bieter müssen nun eine Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur Anfang Mai 2016 ein Nachrückverfahren durch.
Die Zuschläge wurden am 11.04.2016 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt gemacht: www.bundesnetzagentur.de/ffav16-1

11.04.2016 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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