Neues Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz abgelehnt

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag hat am 27.04.2016 einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich abgelehnt.

Der Gesetzentwurf sah vor, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien decken oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen.

Regelung besteht in Baden-Württemberg bereits
Vorgesehen waren zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen sollten miteinander kombiniert werden können. Der Entwurf griff damit eine Regelung auf, die in Baden-Württemberg bereits besteht.
Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Wärmewende festgefahren. 90 Prozent der Heizungsanlagen würden weiterhin mit Öl und Gas betrieben. „Hier muss dringend etwas passieren“, verlangte die Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf die Erfahrungen in Baden-Württemberg, wo die Landesvorschrift dazu geführt habe, dass Investitionen vorgezogen worden seien. Die CDU/CSU-Fraktion setze auf freiwillige Maßnahmen wie das Marktanreizprogramm und den Nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz (NAPE).
Auch die SPD-Fraktion wies auf die bestehenden Programme hin und kündigte außerdem einen Vorschlag der Koalition zum Wärmebereich an. Notwendig sei ein „Durchbruch“ in diesem Bereich. Die Fraktion Die Linke forderte eine Verdreifachung der Anstrengungen im Wärmesektor, um die Klimaziele zu erreichen. Erst 4,5 Millionen Haushalte würden ihren Wärmebedarf durch erneuerbare Energien decken. Das sei zu wenig.

Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor soll bis 2020 auf 14 % steigen
Der Ausschuss nahm außerdem zwei Unterrichtungen der Bundesregierung zur Kenntnis. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 Prozent angestiegen. Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert.
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen. Zur Wirtschaftlichkeit der mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeanlagen heißt es, diese könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie Anlagen, die fossile Energieträger wie Öl oder Gas verwenden würden. Den typischerweise höheren Investitionskosten würden deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen.

29.04.2016 | Quelle: heute im bundestag Nr. 247; Bild: Pixabay – geralt – CCO Public Domain | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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