Kabinett verabschiedet europäische Öffnung der Erneuerbare-Energien-Ausschreibung

Das Bundeskabinett hat am 01.06.2016 mehrere vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegte zentrale Energie-Vorhaben verabschiedet: die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung, die Anreizregulierungsverordnung und die Erklärung der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK).

„Wir haben heute drei zentrale Vorhaben für die Energiewende beschlossen. Wir öffnen die Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien für andere EU-Mitgliedstaaten. Damit wird klar: Die Energiewende ist ein gesamteuropäisches Projekt“, kommentiert Bundesminister Gabriel.
„Daneben setzen wir mit der Anreizregulierungsverordnung wichtige Signale für Investitionen in die Verteilernetze. Denn diese müssen fit gemacht werden für steigende Anteile erneuerbarer Energien. Und schließlich stellen wir die Finanzierung des Kernenergieausstiegs sicher. Hierfür haben wir die Umsetzung der Beschlüsse der KFK beschlossen.“
Die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung setzt die Vorgaben aus dem EEG 2014 um und soll eine stärkere europäische Integration der Energiewende ermöglichen.

Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen und anteilige Öffnung für andere Technologien
Ab 2017 wird die Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien i. H. v. fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf Basis der Gegenseitigkeit geöffnet. Im ersten Schritt greift die Verordnung für die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen. Ab 2017 erfolgt dann die anteilige Öffnung für andere Technologien. Erste Pilotprojekte sind schon für 2016 geplant.

Mit dem Entwurf der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) modernisiert die Bundesregierung den Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend. Bei steigenden Erneuerbaren-Anteilen müssen die Verteilnetze in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Energieverbraucher möglichst gering gehalten werden.
Hierzu sollen künftig steigende Kapitalkosten aus Investitionen ohne Zeitverzug bei den Netzkosten berücksichtigt werden können. Besonders effiziente Netzbetreiber werden mit einem finanziellen Bonus belohnt. Im Gegenzug kommen durch den jährlichen Abgleich Entlastungen bei den Kapitalkosten schneller den Energieverbrauchern zu Gute, so das BMWi.
Die Anreizregulierungsverordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der der Verordnung zustimmen muss.

01.06.2016 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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