Hans-Josef Fell: Rückwirkende Gesetzesänderungen für erneuerbare Energien darf es nicht geben

Immer wieder gab und gibt es politische Forderungen nach nachträglichen Vergütungskürzungen oder gar nach Abschaffung der EEG-Vergütungen.

Die Erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungs-Gerichts befand am 20.12.2016, dass eine rückwirkende Änderung in Gesetzen verfassungswidrig sei, wenn die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Anlagenbetreiber nachträglich gefährdet werde.
Dies sei eine sehr wichtige Botschaft an den Gesetzgeber, sagt Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG-Gesetzentwurfes. Damit habe die Kammer klargestellt, dass es existenzgefährdende rückwirkende Gesetzesänderungen für Erneuerbare Energien nicht geben dürfe.

Fell: Beschluss stärkt das Vertrauen der Investoren
Zum Beispiel hatten 2013 der damalige Umweltminister Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Rösler (FDP) einen EEG-Soli von Bestandsanlagen vorgeschlagen, was einer erheblichen Vergütungskürzung mit Existenzgefährdung gleichgekommen wäre.
„Solchen Vorschlägen hat das Bundesverfassungsgericht nun einen klaren Riegel vorgeschoben“, betont Fell. „Somit wird sichergestellt, dass in Deutschland auf diese Weise keine Anlagen in den Konkurs gehen, so wie es z. B. in Spanien durch die rückwirkenden Absenkungen von Vergütungssätzen zu Insolvenzen kam. Dieser Beschluss des Verfassungsgerichts stärkt das Vertrauen der Investoren in erneuerbare Energien.“

Klage von Biogasanlagen-Betreibern abgelehnt; dennoch prinzipieller Erfolg
Allerdings gab das Gericht in einem aktuellen Fall den Antragstellern nicht Recht: Die Verfassungsbeschwerden einiger Biogasanlagen-Betreiber gegen rückwirkende Änderungen im EEG 2014 zum EEG 2009 wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht begründet die Ablehnung damit, dass da es sich um so genannte „unechte“ Rückwirkungen handle und damit kein schutzwürdiger Bereich betroffen sei.
„Es ist bedauerlich für die betroffenen Biogasanlagenbetreiber, da sie ihre Beschwerden nicht geltend machen können und nun den vom Gesetzgeber veranlassten Schaden selbst tragen müssen. Dennoch ist diese Klage als prinzipieller Erfolg zu werten, mit der Klarstellung, dass es keine Gesetzesänderungen geben darf, die nachträglich die wirtschaftliche Existenz gefährden würden“, so Fell.

23.12.2016 | Quelle: Hans-Josef Fell | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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