Baden-Württemberg macht Weg für mehr Photovoltaik frei; Freiflächen-Verordnung verabschiedet

Nach Abschluss einer Anhörung hat die baden-württembergische Landesregierung am 07.03.2017 die „Freiflächenöffnungs-Verordnung“ verabschiedet.

Dabei nutzt Baden-Württemberg eine Klausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die es den Ländern erlaubt, die für große Photovoltaik-Freiflächenanlagen zugelassenen Flächen in Teilen selbst zu definieren und damit über die Regeln im EEG hinauszugehen.
„Wenn wir die Sonne in unserem Land nutzen und an Ausschreibungen für Solarparks teilnehmen wollen, müssen wir die Grenzen des EEG verlassen. Das tun wir, in dem wir jetzt PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf Acker- und Grünlandflächen ermöglichen“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller.

Zu wenige erschließbare Konversionsflächen und Seitenrandstreifen im Land
Das EEG sehe für Freiflächen-Photovoltaik vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Erschließbare Flächen dieser Art gebe es in Baden-Württemberg aber zu wenig, um mit anderen Bundesländern, besonders in Ost- und Norddeutschland, konkurrieren zu können. „Da wir den Ausbau der Photovoltaik den anderen alleine weder überlassen wollen noch überlassen können, wenn wir die Themen Versorgungssicherheit mit Strom und Klimaschutz ernst nehmen, benötigen wir die zusätzlichen Flächen“, so Untersteller.

200 Hektar pro Jahr zur PV-Nutzung vorgesehen
Flächen mit insgesamt rund 900.000 Hektar in benachteiligten Gebieten werden durch die Verordnung grundsätzlich für Freiflächen-Photovoltaik geöffnet, das sind etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg. Maximal, so der Umweltminister, seien aber nur 200 Hektar pro Jahr zur PV-Nutzung beziehungsweise ein Ausbau um 100 MW vorgesehen.
Ob und wo die Anlagen mit Nennleistungen zwischen 750 kW und 10 MW gebaut werden, hänge letztlich von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab und davon, ob das Projekt bei der bundesweiten Ausschreibung erfolgreich ist. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in der kommunalen Planung ausreichend berücksichtigt werden.
 
10.03.2017 | Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg: Bild: Custos Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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