Solarwirtschaft fordert Nachbesserung des Mieterstroms-Gesetzes

Die Solarwirtschaft begrüßt den Gesetzesentwurf zur Förderung der Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit Solarstrom, drängt aber auf Nachbesserungen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 20.07.2017 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die gegenwärtige Benachteiligung von Mietern bei der Nutzung von Solarstrom noch in dieser Legislaturperiode beseitigen soll, berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)
Die Bedingungen für Photovoltaik-Investitionen hatten sich in den letzten Monaten in Deutschland spürbar aufgehellt, Mieter konnten davon jedoch bislang kaum profitieren, da sie überproportional mit den Kosten der Energiewende belastet werden. Mit der jüngsten Regierungsinitiative soll sich das nun ändern.
Nach Einschätzung des BSW-Solar zielt der Gesetzesentwurf in die richtige Richtung. Um möglichst viele Mieter in den Genuss preiswerten Solarstroms kommen zu lassen, müsse der Referentenentwurf aber an mehreren Stellen nachgebessert werden.

BSW-Solar fordert Sonderregelung für Betreiber kleiner Solarstromanlagen
So sollten nach Verbandssicht Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt peak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten für diese unverhältnismäßig, wenn sie z.B. Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen.

„Räumlicher Zusammenhang“ soll berücksichtigt werden
Nicht nachvollziehbar sei auch, warum solarer Mieterstrom nur förderwürdig werden solle, wenn er auf dem gleichen Gebäude geerntet wird, in dem der belieferte Mieter wohnt bzw. arbeitet.
Vielmehr sollte die Förderung nach BSW-Empfehlungen auch dann gewährt werden, wenn z.B. ein Mieter vom Dach seines Vermieters eines benachbarten Gebäudeensembles mit Solarstrom versorgt werden will und dabei das öffentliche Stromnetz nicht genutzt werde. Hier böte sich die Definition des „räumlichen Zusammenhangs“ an, wie sie z.B. im Stromsteuergesetz von der Bundesregierung bereits genutzt werde.

Summenzähler soll Pflicht werden
Schließlich sei es für eine erfolgreiche Breitenanwendung notwendig, das sogenannte „Summenzählermodell“ – als ein in der Praxis bereits erprobtes Messverfahren – für die Abrechnung von Mieterstrommodellen verpflichtend vorzuschreiben.
Die Entscheidung über den Einsatz des vereinfachten Messverfahrens dürfe nicht von den Verteilnetzbetreibern bzw. den grundzuständigen Messbetreibern abhängig gemacht werden.
„Es ist höchste Zeit, dass auch Mieter von preiswerten Solarstromangeboten profitieren können. Lokal erzeugter Solarstrom schont das Klima und verringert den Bedarf an neuen Stromleitungen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele müssen wir Solarenergie endlich auch in den Innenstädten in relevantem Umfang ernten können“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Der BSW-Solar erwartet, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes Stadtwerke solaren Mieterstrom als Möglichkeit der Kundenbindung für sich entdecken werden. Wünschenswert sei aber auch, dass Wohnungsunternehmen ihre Steuerprivilegien für die Vermietung von Wohnraum im Falle einer Versorgung von Mietern mit Ökostrom künftig nicht verlieren. Auch hier bestünde noch Nachbesserungsbedarf.
„Das Mieterstromgesetz kann dafür sorgen, dass die Akzeptanz für die Energiewende nicht nur bei Millionen von Mietern, sondern auch bei der Energie- und Wohnungswirtschaft weiter steigt. Sie alle können mit Hilfe lokal erzeugten Mieterstroms auch finanziell von der Energiewende profitieren“, so Körnig.
Der BSW-Solar unterstützt die Branche bei der Initiierung von Mieterstrom-Tarifen und hat mit Hilfe der EU erst jüngst einen Mieterstrom-Leitfaden erstellt, der unter dem Infoportal sonneteilen.de kostenfrei heruntergeladen werden kann.

 
21.03.2017 | Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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