Ab 2018: Antrag auf Förderung immer vor Umsetzung stellen

Wer Solarthermie installieren will und dafür Zuschüsse vom Staat erhalten möchte, muss ab 1. Januar 2018 den Antrag auf Förderung immer vor der Umsetzung stellen. Foto: BDH
Ab 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaftskontrolle (BAFA) zu beantragen. Diese Änderung gab die Behörde jetzt bekannt. Sie räumt eine Übergangsfrist ein.

Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird, sonst wird der Antrag abgelehnt.
Achtung: Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist,  das heißt wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden 
Die Neuregelung ist besonders für private Antragsteller und für die Basisförderung von Relevanz und betrifft damit mehr als die Hälfte der jährlich eingehenden Anträge. 
Die bisherige Möglichkeit einer Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme wird durch die Neuregelung gestrichen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen.
Die bisherigen technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen bestehen unverändert fort. Die Förderung wird auf der Basis des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) gewährt.
Mit der Verfahrensänderung sollen laut BAFA die Förderverfahren des MAP vereinheitlicht und die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorbereitet werden.
Die Neuregelung der Förderrichtlinien sowie weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Homepage des BAFA unter Energie – Heizen mit Erneuerbaren Energien verfügbar.

18.08.2017 | Quelle: BAFA  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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