Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission soll Rechtssicherheit für das EEG schaffen

Die Bundesregierung hat am 02.02.2015 Klage gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 25.11.2014 erhoben. Mit der Klage soll grundsätzlich geklärt werden, ob das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) überhaupt dem EU-Beihilferegime unterliegt und wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist.

Das mittlerweile geltende EEG 2014, das die Kommission unter Auflagen genehmigt hat, ist von der Klage nicht betroffen.
In ihrem Beschluss vom November 2014 hatte die Europäische Kommission in einem Beihilfeprüfverfahren das (alte) EEG 2012 als Beihilfe eingeordnet.

Bundesregierung will endgültig klären, ob das EEG eine Beihilfe ist oder nicht
Die Bundesregierung ist seit langem bestrebt, die grundsätzliche und rein formale Rechtsfrage zu klären, ob das EEG dem EU-Beihilferegime unterliegt – also eine Beihilfe darstellt oder nicht.
Damit verbunden sei auch der Wunsch nach Klärung, wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass das System des EEG keine Beihilfe darstellt.
Um dies zu klären, hat die Bundesregierung bereits im Februar 2014 Klage gegen den Eröffnungsbeschluss der Kommission vom 18.12.2013 im oben genannten Beihilfeprüfverfahren erhoben. Da die Kommission das EEG 2012 in der Entscheidung vom 25.11.2014 wiederum aus ähnlichen Erwägungen als Beihilfe einordnet, hat die Bundesregierung nun auch diesen Beschluss mit der aktuellen Klage vom 2. Februar 2015 angefochten.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei entsprechenden Klagen beträgt nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums voraussichtlich vier Jahre.

18.02.2015 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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