Photovoltaik-Zubau 900 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Korridors; Solarstrom-Vergütung bleibt konstant

Die Bundesnetzagentur hat am 30.12.2015 bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. März 2016 nicht gekürzt werden.

Die Zubau-Zahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1.419 Megawatt mehr als 900 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.
Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate Dezember 2014 bis November 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Senkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen.
Die Senkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt sogar steigt.

30.12.2015 | Quelle: Bundesnetzagentur; Bild: maxxsolar  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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