Einigung mit EU-Kommission: Bestandsanlagen bleiben beim Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager haben sich nach intensiven Gesprächen am 30.08.2016 auf ein Energiepaket verständigt.

Dies betrifft zentrale Punkte des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), des Strommarktgesetzes sowie des EEG 2017 und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht.
Nun ist aus Sicht der Bundesregierung der Weg dafür frei, dass die Prüfung der in Brüssel angemeldeten Gesetzesvorhaben nun auch in den förmlichen Entscheidungsverfahren der Europäischen Kommission abgeschlossen werden kann.

Gabriel: Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie
„Ich begrüße es sehr, dass es in sehr intensiven, aber konstruktiven Gesprächen mit Kommissarin Vestager gelungen ist, eine politische Verständigung zu drei zentralen energiepolitischen Vorhaben und deren beihilferechtlicher Vereinbarkeit zu treffen“, kommentiert Bundeswirtschaftsminister Gabriel.
„Es geht um die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), das Strommarktgesetz und das EEG 2017. Mit der erzielten Verständigung schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie. Das gilt vor allem natürlich für den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland.“
Die Bundesregierung geht vor dem Hintergrund der erzielten Verständigung davon aus, dass die Gesetze und Verordnungen, welche zu einem großen Teil bereits vor der Sommerpause mit dem EEG 2017 und dem Strommarktgesetz beschlossen wurden, wie auch die noch im September vorzulegenden Regelungen, die die erreichte Verständigung umsetzen, mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sein werden.
Die Verständigung steht daher wie üblich unter dem Vorbehalt der förmlichen Kommissions-Verfahren.
Der aus den Gesprächen mit der Europäischen Kommission resultierende Anpassungsbedarf im nationalen Recht werde derzeit erarbeitet. Den hierzu erforderlichen Referentenentwurf will das Bundeswirtschaftsministerium noch im Herbst 2016 vorlegen.

Im Kern sind folgenden Punkte umfasst:
Eigenversorgung
Im EEG bleibt bei Bestandsanlagen der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung werden Bestandsanlagen dauerhaft um 80 % entlastet, d. h. sie zahlen grundsätzlich nur 20 % der EEG-Umlage. Für Neuanlagen ändert sich gegenüber dem EEG 2014 grundsätzlich nichts.

Entlastung energieintensiver Industrien
Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage wird wie in der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ausgestaltet: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG hat, wird auch nach dem KWKG entlastet.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz)
Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage wird 2016 verabschiedet und die erforderliche Verordnung zur Umsetzung wird 2017 erlassen.
Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18.

EEG 2017: Ausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik
Mit gemeinsamen Ausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik werden technologieübergreifende Ausschreibungen getestet (Pilotvorhaben).
Ab dem Jahr 2018 wird eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaik-Anlagen ausgeschrieben. Die Ergebnisse werden ergebnisoffen evaluiert, auch im Vergleich mit den technologiespezifischen Ausschreibungen. Ferner wird Deutschland eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen durchführen.

Strommarktgesetz; Kapazitätsreserve:
Es wird eine Systemanalyse im Herbst durchgeführt. Sofern diese die Notwendigkeit einer Kapazitätsreserve bestätigt, wird die Kapazitätsreserve wie im Strommarktgesetz vorgesehen, eingeführt und gestartet. Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral und beginnt Mitte 2017 mit bis zu 2 GW.
Die notwendige Höhe der Reserve wird nach einem mit der Europäischen Kommission erarbeiteten Verfahren regelmäßig überprüft.

Netzreserve
Die bereits heute bestehende Netzreserve wird im Grundsatz fortgeführt. Allerdings soll das Volumen perspektivisch durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden.
Weitergehende Informationen zur Verständigung mit der EU-Kommission und den hieraus resultierenden Umsetzungsbedarf in nationales Recht sind hier (PDF, 68 KB) veröffentlicht.

31.08.2016 | Quelle: BMWi; Bild: COLEXON Energy AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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