Solare Pflichten im Siedlungsbau: neue Impulse für den Wärmemarkt
von Rolf Hug
16.12.2003
Am 2. Dezember 2003 präsentierte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström einen Bericht, dem zu Folge die Europäische Union sowie 13 von 15 Mitgliedsstaaten ihre Klimaschutzziele
nicht erreichen - wenn nicht zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Um Energieverbrauch und Klimaerwärmung auf ein erträgliches Maß zu beschränken, sind eine
"Effizienz-Revolution" und eine deutliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien dringend geboten. Die größten Probleme verursachen Transport und Verkehr. Doch auch die
Energieversorgung von Gebäuden muss sich ändern, denn rund ein Drittel des Energieverbrauchs entfallen in der EU auf diesen Bereich, davon 7 % auf die Warmwasserbereitung und 16 %
auf die Heizung von Wohngebäuden.
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Montage von Sonnenkollektoren. Solarwärmeanlagen können zwei Drittel des Warmwasserbedarfs von Wohngebäuden decken und die Heizung bis zu 25% unterstützen. Quelle: Behörde für
Umwelt und Gesundheit (BUG) Hamburg
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Ob der Anteil der "Erneuerbaren" mit den bis heute eingeführten Maßnahmen auf das EU-Ziel von 50 % bis zum Jahr 2050 gesteigert werden kann, wird zunehmend bezweifelt. Politik,
Verbände und Initiativen suchen nach neuen Ansätzen und diskutieren - mehr oder weniger laut - auch ordnungsrechtliche Maßnahmen. Hier sind auch die Städte gefordert: Denn neue
Untersuchungen ergaben, dass Metropolen das Klima nicht nur in ihrer unmittelbaren Umgebung, sondern auch weltweit stören können. Das berichtet das SPIEGEL ONLINE vor dem
Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse des Goddard Space Flight Center der Nasa. Solar-Pflichten als Ergänzung von Förderung und Information könnten eine dritte Säule der
Energiewende werden. Wege und Umwege zu Solar-Verordnungen sind das Thema des aktuellen Solar-Reports.
Energiewende von oben
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat Deutschland die Weichen gestellt für eine weit reichende Umgestaltung der Energieversorgung. Erfolge und Perspektiven der Wind- und
Wasserkraft, Biomasse, Erdwärme und Solarstrom sind beachtlich: Bis 2010 will die Bundesregierung ihren Anteil an der Primärenergieproduktion verdoppeln: von 6,3 Prozent im Jahr
2000 auf 12,5 Prozent.
Die Diskussion über ein vergleichbares "Erneuerbare-Wärme-Gesetz", angestoßen nach der vergangenen Bundestagswahl, ist weitgehend verstummt. Nicht zuletzt wegen der
Vielschichtigkeit des Themas: Im Gegensatz zur relativ unkomplizierten Einspeisung von Ökostrom in das Netz, würde eine Vergütung regenerativ erzeugter Wärme zahlreiche technische
und administrative Probleme aufwerfen. Auch eine bundesweite Baupflicht für Solarwärmeanlagen, etwa im Rahmen des Bundesbaugesetzes, ist nicht in Sicht.
Energiewende von unten?
Doch es bewegt sich etwas. In Städten und Gemeinden, in Deutschland und in Europa, wurden solare Pflichten im Wohnungsbau auf den Weg gebracht. Während das erfolgreiche EEG zum
internationalen "Exportschlager" und Vorbild vergleichbarer Gesetze für erneuerbare Energien wurde, importierte die katalanische Hauptstadt Barcelona das Berliner Modell einer
Solaranlagenverordnung.
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Die "Ordenanca Solar" ist einer der beiden Wege, die Städte und Gemeinden beschreiten können, die eine Vorreiterrolle im Klimaschutz übernehmen wollen.
Klimaschutz in Spanien: Sonnenkollektoren auf einem Hotel in der katalanischen Universitätsstadt Girona. Quelle: ICAEN.
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Das kann sich auch wirtschaftlich lohnen: Durch die Nutzung der Sonnenwärme werden neue Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und die Abhängigkeit vom Öl verringert.
Von Berlin nach Barcelona
Die Idee der "Ordenanca Solar", einer Satzung, die in Barcelona eine Solar-Pflicht für Neubauten und die Altbausanierung vorschreibt, stammt ursprünglich aus Berlin. Dort wurde
1995 im Zuge der Klimakonferenz eine Solaranlagenverordnung gesetzlich verankert - aber bis heute nicht in Kraft gesetzt. Die Berliner Verordnung scheiterte in der politischen
Praxis - am Widerstand der Bau-Lobby, die stattdessen eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft durchsetzte. Doch während in der katalanischen Hauptstadt die Fläche der
installierten Sonnenkollektoren seit Ende 2000 von 1.650 m² um rund 850 Prozent auf 15.677 m² gewachsen ist, fiel der Zuwachs in Berlin recht bescheiden aus. Gerade mal 5.000
Quadratmeter Kollektorfläche kamen vom Abschluss der Selbstverpflichtung 1997 bis zum Sommer 2003 dazu. Das sind nicht einmal 5% der vorgesehenen Fläche, errechnete die
Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS).
Barcelona hatte anfangs ebenfalls mit dem Widerstand der Bauwirtschaft zu kämpfen. Doch mittlerweile sei die Akzeptanz der Solaranlagenverordnung in Barcelona gewachsen, sowohl
bei der Bevölkerung als auch bei den Profis vom Bau, erklärt Christoph Peters vom katalanischen Energie-Institut ICAEN. Und inzwischen haben 16 Kommunen rund um die katalanische
Hauptstadt die Ordenanca Solar übernommen - zum Teil sogar mit höheren Anforderungen an den solaren Deckungsgrad. In Barcelona schreibt die Ordenanca Solar vor, dass mindestens
60% des Warmwasserbedarfs mit Sonnenkollektoren gedeckt werden, einige der Kommunen im Umland verlangen einen solaren Deckungsgrad bis zu 80 %, andere geben vor, dass 25% der
Wärme für industrielle Prozesse aus Solarenergie kommen.
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Hotels in Katalonien mit Solarkollektoren. Fotos: ICAEN
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Das ICAEN erwartet, dass Ende 2003 rund 45% der Einwohner Katalaniens in Orten leben, in denen eine Solar-Pflicht gilt. Der katalanische "Solar-Boom" beruht nicht ausschließlich auf
der Ordenanca, sondern auch auf der finanziellen Förderung der Solarwärme auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Über 2 Millionen Euro hat Katalonien investiert und damit
rund 400 Projekte gefördert, so die ICAEN.
... und zurück über Hamburg und Vellmar?
In Deutschland werden Solarwärmeanlagen vom Bund gefördert: Das Bundesumweltministerium gibt aktuell einen Zuschuss von 125 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, ab 2004 sind es
110 Euro. Und auch in Deutschland werden Solaranlagen gefordert: Im nordhessischen Vellmar mit einem so genannten Städtebaulichen Vertrag und in Hamburg im Rahmen von
Bebauungsplänen. Zwar haben nur wenige deutsche Städte die rechtliche Möglichkeit, das weit reichende Modell aus Barcelona einzuführen, aber prinzipiell kann jede Kommune den
"Vellmarer Weg" gehen und kooperative Instrumente des Planungsrechts in ausgesuchten Neubaugebieten einsetzen.
Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg können per Landesgesetzgebung (Energiespar- oder Klimaschutzgesetz) eine Solar-Pflicht nach dem Vorbild Barcelonas erlassen, die alle
Neubauten sowie die Bebauung von Baulücken umfasst und für das gesamte Stadtgebiet gilt. Dafür ist eine politische Mehrheit nötig und der Wille, die Verordnung in die Praxis
umzusetzen. Das ist nicht einfach, wie das Berliner Beispiel zeigt. Etliche hessische und saarländische Kommunen sind durch die Landesbauordnungen befugt, eine Solar-Pflicht für
das gesamte Gemeindegebiet als Satzung im Ortsrecht zu verankern. Dieser Weg sei gangbar, denn in den Stadtstaaten und in Großstädten kommen Satzungen bei den Bürgern wie
Landesgesetze an. Das betonen Prof. Holger Rogall, Vater der Berliner Solaranlagenverordnung, und Fabio Longo, Initiator des Städtebaulichen Vertrags in Vellmar, in ihrem Plädoyer
für eine Solar-Pflicht unter dem Titel "Ein Marschallplan der Städte für die Erde", veröffentlicht als "Solarserver-Standpunkt". Entsprechendes
gilt für die Bauleitplanung. Bebauungspläne können die Solarenergienutzung für die Bebauung privater Grundstücke festsetzen, doch Solarenergie als Komponente der Bauleitplanung
wurde bisher kaum verwirklicht. In dieser Hinsicht entwickelt sich die Freie und Hansestadt Hamburg zum Vorbild.
Hamburg: Sonnenenergie im Bebauungsplan
Die Hamburger Behörde für Umwelt und Gesundheit verfolgt das Ziel, erneuerbare Energiequellen für die Warmwasserbereitung in neuen Bebauungsplänen vorzugeben. Zur Zeit laufen vier
Verfahren der Bauleitplanung in denen Solarenergie-Nutzung festgesetzt wird. Am weitesten fortgeschritten ist der Bebauungsplan "Altstadt / Hafen-City 1" für ein Gebiet, in dem
rund 5.500 Wohnungen und zusätzliche Gewerbeeinheiten gebaut werden sollen. Der Plan hat bereits zwei Mal öffentlich ausgelegen und kann nach der dritten Auslegung im Frühjahr
2004 in Kraft treten. Einen ersten Erfolg kann Hamburg bereits verbuchen: Die Stadt hat mit einem Energie-Contractor einen Vertrag geschlossen, der die Installation von 1.800
Quadratmetern Sonnenkollektorfläche enthält.
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Kollektoren auf Hamburger Dach; Modell "Altstadt / Hafen-City 1". Fotos BUG Hamburg.
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Die Hansestadt stützte sich in Sachen Solar-Pflicht nicht hauptsächlich auf das Baugesetzbuch oder die Hamburgische Bauordnung, sondern auf das Hamburgische Klimaschutzgesetz von
1997. Es ermächtigt den Senat unter anderem, bestimmte Arten und Techniken der Wärmebedarfsdeckung vorzuschreiben.
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Solarwärmeanlage in Hamburg; solar beheiztes Freibad. Fotos: BUG Hamburg.
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Neben einer breiten Palette von Maßnahmen zur Förderung der Solarenergie inklusive Information und Beratung, Weiterbildung und Qualifizierung, Modellprojekten und Wettbewerben,
setzt Hamburg auch auf das Ordnungsrecht, um erneuerbare Energien als wirksamen Teil der Klimaschutzpolitik voranzubringen. Auch Städtebauliche Verträge wurden in Hamburg
geschlossen, bis dato mit dem Ziel, den Niedrigenergiehaus-Standard in der Neubebauung zu erreichen. Ein Städtebaulicher Vertrag - im hessischen Vellmar als Solar-Pflicht
praktiziert - ist eine Übereinkunft zwischen der Kommune und dem Bauherren. Die Stadt verkauft ein Grundstück nur, wenn der Bauherr Sonnenenergie nutzt. Und sie nimmt in Kauf, dass
die Gesetze des Marktes gelten und sich Bauland mit dieser "Belastung" eventuell schlechter verkauft. Der Städtebauliche Vertrag ist ein einfaches, überall mögliches und wirksames
Verfahren - wenn sich Stadtkämmerer und Umweltdezernent einig sind.
Vellmar macht den Weg frei
Barcelona und Hamburg zeigen, dass sie Ernst - und Druck - machen für einen Klimaschutz per Kollektor. Selbst die hessische Kleinstadt Vellmar habe die Bundeshauptstadt Berlin
überholt, kommentiert die Tageszeitung "taz" den Erfolg der Kommune und den Stillstand der Metropole in Sachen Solaranlagenverordnung. Diese steht inzwischen wieder auf der
Tagesordnung. Nicht im Senat, sondern bei den Berliner Jusos. Sie fordern einen "Solaren Aufbruch", inklusive einer überarbeiteten Solaranlagenverordnung.
Den Vellmarer Weg empfehlen Prof. Holger Rogall und Fabio Longo für Kleinstädte und Gemeinden in ganz Deutschland. Dort bedürften neue Maßnahmen für den Klimaschutz einer
besonderen Kommunikation zwischen den Gemeindevertretern und den Bürgern, da oft noch eine wirkliche örtliche Gemeinschaft bestehe. Mit kooperativen Instrumenten des
Planungsrechts, wie dem rechtlich sicheren Städtebaulichen Vertrag, könnten auch diese Kommunen Zeichen setzen für eine alternative Energiepolitik nach dem Motto "think global,
act local".
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Neue Eigenheime mit Solaranlage. Bauherren und Stadt schließen in Vellmar einen Städtebaulichen Vertrag mit Solar-Pflicht. Quelle: Solarserver.
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In der Solarsiedlung auf dem Vellmarer Osterberg sind mittlerweile 45 Häuser mit Sonnenkollektoren ausgerüstet worden, davon 43 von März bis Dezember 2003. Das entspricht einer
Kollektorfläche von rund 225 Quadratmetern. Von den 64 Einzelhausgrundstücken sind 60 verkauft, von acht Doppelhausgrundstücken sind alle verkauft worden und von den fünf
Reihenhausgrundstücken fanden bereits vier einen Käufer. Für sämtliche verkauften Grundstücke wurde zwischen den Bauherrn und Stadt der städtebauliche Vertrag unterzeichnet.
Positionen und Perspektiven
Sowohl Europäische als auch nationale Initiativen und Verbände beschäftigen sich mit einer Solar-Pflicht. Nicht zuletzt weil die bis 2006 umzusetzende EU-Gebäuderichtline eine
Chance bietet, auch derartige Regelungen zu etablieren. Die European Solar Thermal Industry Federation (ESTIF) hat schon bei der Europäischen Kommission vorgefühlt, die in ihrem
Weißbuch 100 Millionen Quadratmeter Kollektorfläche als Ziel bis zum Jahr 2010 formuliert hat. ESTIF-Präsident Ole Pilgaard präsentierte im September 2003 einen Aktionsplan der
Solarwärme-Industrie, mit dem das ehrgeizige Ziel erreicht werden soll. Er beruht auf der aktuellen ESTIF-Marktanalyse "Sun in Action". "Nationale Wachstumsziele für die Heizung
mit erneuerbaren Energien sind notwendig, ebenso intelligente Förderprogramme und verbindliche Regelungen für den Solarwärmebereich", so Pilgaard. Denn mit dem gegenwärtigen
Wachstum von 10 % pro Jahr würde das Ziel verfehlt. Deshalb seien stärkere politische Vorgaben notwendig.
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EU-Ziel für 2010: 1 Million m² Kollektorfläche in Europa. Quelle: Paradigma.
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In Deutschland vertritt die Arbeitsgemeinschaft Solarwirtschaft eine vergleichbare Position. Mitglieder der ARGE Solar sind die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS), der
Bundesverband Solarindustrie (BSi), der ForschungsVerbund Sonnenenergie (FVS) und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS). Das Positionspapier Perspektiven der
Solarwärme-Nutzung in Deutschland von 2001 bewertet Ordnungsrechtliche Maßnahmen als Mittel zur Markteinführung ohne öffentliche Gelder und ohne den Verwaltungsaufwand, den ein
Quotensystem mit sich bringt. "Eine selbstverständliche Maßnahme sollte sein, dass die Ersteller von Bebauungsplänen verpflichtet werden, diese solar auszurichten, damit die
Neubauten möglichst viel solare Energie ernten können", heißt es in dem Papier.
Die weiter gehende Verpflichtung zum Einbau einer Solaranlage beim Neubau oder im Zuge einer Sanierung hätte laut ARGE Solarwirtschaft darüber hinaus den Vorteil, dass die
Solarthermie durch die allgemeine Installation einen deutlichen Schub erhalte in Bezug auf kostengünstige Integration im Neubau, in dem sie prinzipiell ab Beginn der Planung
berücksichtigt wird. Andernfalls bestehe bei neu gebauten Häusern und neu installierten Heizkesseln die Gefahr, dass bis zur ersten Modernisierung in 25 Jahren keine Nachrüstung
einer Solaranlage mehr erfolge.
Weitere Informationen zum Thema:
- Die "Ordenanca Solar" finden Sie in deutscher Übersetzung auf den Internetseiten der Energieagentur von
Barcelona unter www.barcelonaenergia.com
- Ein Muster des Städtebaulichen Vertrags der Kommune Vellmar kann heruntergeladen werden unter download/staedtebaulicher_vertrag_muster.pdf
- Fördern und fordern: Hessische Stadt Vellmar verwirklicht neues städtebauliches Solar-Konzept
- Viele Kommunen in Deutschland sind reif für Solarverträge und eine Solaranlagenverordnung. Fabio Longo über den "Vellmarer Weg" zu einer
Solar-Pflicht für Neubauten
- Fachverband Wärmedämmung klagt über Marktverzerrung bei der Förderung regenerativer Energien
- Berliner Jusos: Neuer Anlauf für Solaranlagenverordnung
SPIEGEL-ONLINE: Wuchernde Metropolen: Anatomie der Klimakiller
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