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Solaranlagen haben aber nicht nur Freunde: Immer wieder werden in Diskussionen Einwände geäußert, die sich auf den Denkmalschutz berufen und die Solaranlagen als "Fremdkörper"
identifizieren. Die Ansichten gehen hier auseinander.
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Moderne Technik contra historisches Umfeld? Angesichts dieser Photovoltaik-Anlage im badischen Ettlingenweier gehen die Meinungen auseinander. Foto K.
Asser
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Bergkirche Schönau im Schwarzwald / "Schönauer Schöpfungsfenster": Photovoltaik zur Bewahrung der Schöpfung. Foto: ews.
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Vor allem Kirchen sehen den Einsatz der Solartechnik als sichtbares Zeichen für den Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung und haben keine ästhetischen Probleme mit PV-Modulen und
Sonnenkollektoren, wie Beispiele aus Deutschland, Österreich und der Schweiz belegen. Städte und Gemeinden sehen das nicht immer so.
Licht und Schatten: eine bewegte Geschichte mit offenem Ende
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Ein Fall, der aus Sicht der Beteiligten beispielhaft für den Widerstreit von Solartechnik und den bewahrenden Aktivitäten von Kommune und Denkmalschutz sein könnte, beschäftigt
seit fast einem Jahr den Betreiber einer PV-Anlage, die Verwaltung und die Bürger von Ettlingenweier.
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Karlheinz Asser, dessen Solaranlage zum Störfall wurde, kennt die Wege politischer Entscheidungsfindung in einer Gemeinde. Schließlich war der mittlerweile parteilose Betreiber
eines Naturkostladens selbst Ortschaftsrat der Grünen - und hat selbst an der Verabschiedung jener Satzung mitgewirkt, gegen die er nun verstoßen haben soll.
In der "Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den Dorfkern von Ettlingenweier" vom April 1997 findet sich ein Genehmigungsvorbehalt für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
welche das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch die beabsichtigte Baumaßnahme
beeinträchtigt wird. Photovoltaikanlagen würden hier nicht erwähnt, solarthermische Anlagen mit ihren zugegebenerweise weniger auffälligen Kollektoren in dem Gebiet um die Kirche
St. Dionysos zumindest von der Gemeinde geduldet, betont Asser. Nach eigenem Bekunden ging er davon aus, dass eine Genehmigung nicht erforderlich sei, zumal die Landesbauordnung
für PV-Anlagen kein Verfahren vorsehe. Ob und wie eine Photovoltaikanlage das Ortsbild beeinträchtigt, ist nicht nur in Ettlingen umstritten.
Die Stadt Ettlingen hat den Betreiber in einem ersten Schreiben vom 28.05.2001 auf die fehlende Genehmigung hingewiesen und auch Einwände aus der Sicht des Denkmalschutzes
vorgebracht: Gebäude in der erweiterten Umgebung der Pfarrkirche "St. Dionysos, eines eingetragenen Kulturdenkmals, dürften nach Mitteilung des Landesdenkmalamts Baden-Württemberg
nur mit dessen Genehmigung verändert werden. Da die Solaranlage öffentlich rechtlichen Vorschriften widerspreche, beabsichtige die Stadt, den Abbruch anzuordnen. Die örtliche
Presse berichtete mehrfach über das Verfahren, in Leserbriefen bekundeten Bürger ihre Unterstützung für den Betreiber der Photovoltaikanlage..
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Das restaurierte und zu einem Naturkostladen umgebaute Haus im Zentrum von Ettlingenweier wurde im Mai 2001 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Leistung: 1,7 kWp. Fotos: K.
Asser.
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Karlheinz Asser hat rund 15.000 Euro in die PV-Anlage auf dem Dach des renovierten Fachwerkgebäudes investiert, erzeugt etwa die Hälfte seines Strombedarfs selbst und vermied im
vergangenen Jahr zudem den Ausstoß von rund 950 Kilogramm des Treibhausgases Kohlendioxid (C02). Die über das 100.000 Dächer-Programm geförderte Photovoltaikanlage speist seit Mai
2001 Solarstrom in das öffentliche Netz ein.
Asser räumte ein, einen Formfehler begangen zu haben und beantragte eine nachträgliche Genehmigung. Mit vermeintlich guten Erfolgsaussichten, konnte er doch auf die
Photovoltaikanlage der Bergkirche von Schönau im Schwarzwald verweisen, die von der Denkmalschutzbehörde zugelassen sei. Die dortige Kirchengemeinde sieht in der großflächigen,
weithin sichtbaren Photovoltaikanlage ("Schönauer Schöpfungsfenster") einen "modernen Fingerzeig Gottes" für das Mandat zur Bewahrung der Umwelt. Und sogar einen Beitrag zum
Denkmalschutz: Indem die Solaranlage den Ausstoß von Schadstoffen vermeide, schütze sich die Kirche als Denkmal selbst vor den Schäden durch Emissionen, welche andere Denkmäler
zur permanenten Baustelle machten, beispielsweise das Freiburger Münster.
Beide Seiten machten sich die Suche nach einem möglichen Kompromiss nicht leicht: Ettlingens Oberbürgermeister Josef Offele hatte im Anschluss an zahlreiche Gespräche zwischen
Asser und der Ortsbaubehörde gegenüber den Badischen Neuesten Nachrichten geäußert, der Abbruch der Anlage sei für ihn die schlechteste Lösung und die Stadt wolle prüfen, ob eine
derartige Verfügung dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche. Karlheinz Asser zeigte sich seinerseits kompromissbereit und erwog, die dunkelblauen Module auf dem Satteldach
tiefer zu setzen, was mit Kosten in vierstelliger Höhe und Einbußen beim Solarstromertrag verbunden sei. Allerdings müsse er vor dieser Investition wissen, ob er anschließend mit
einer Genehmigung rechnen könne.
Im November zeichnete sich jedoch ab, dass die vormals "schlechteste Lösung" umgesetzt werden könnte: Am 24.11. teilte OB Offele Karlheinz Asser mit, die Stadt könne ihm, um
Präzedenzfälle zu vermeiden, leider keine Genehmigung oder Duldung in Aussicht stellen. Die Photovoltaikanlage füge sich nicht in das städtebauliche Ensemble ein, sondern wirke
wie ein "Fremdkörper" und stehe in krassem Widerspruch zum dörflichen Charakter. Asser wurde aufgefordert, die Anlage freiwillig bis Ende des Jahres 2001 zu demontieren,
andernfalls würde das Bauordnungsamt eine nochmalige Anhörung durchführen und anschließend den Abbruch verfügen.
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Links: Der "Stein des Anstoßes". Rechts: Solarthermische Anlage (Vakuum-Röhrenkollektoren) in Ettlingenweier. Fotos: K. Asser
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Damit kann und will Asser nicht leben. Er bereitet sich mittlerweile mit Unterstützung der Rechtsberaterin des Solarenergie-Fördervereins e.V., Frau Dr. Christina Bönning, auf
eine Klage gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht vor. In Ettlingen wird weiter kontrovers diskutiert, zum Beispiel auf den Leserbriefseiten der örtlichen Tageszeitung. Nicht
nur dort erfährt Asser Zuspruch von Bürgern und Unternehmen aus der Solarbranche. Auch wenn die umstrittene Anlage letztendlich ohne Genehmigung erstellt und eventuell zu groß
geraten sei, dürfe nun die schlechteste Lösung nicht zur besten werden, kritisierte ein Leser. Betriebe aus dem Sanitär- Heizungs- und Elektrohandwerk, unter anderem die
Paradigma, Ritter Energie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG in Karlsbad bei Karlsruhe, appellieren an die Verantwortlichen, ihre Entscheidung zu überdenken und den Bau
thermischer Solaranlagen und Solarstromanlagen gemäß Landesbauordnung zuzulassen.
Beistand könnte Karlheinz Asser auch nötig haben, denn er sieht im schlimmsten Fall finanziell einiges auf sich zukommen: Die Anwalts- und Prozesskosten, den Aufwand für eine
Demontage, Verluste beim Verkauf der fast neuen Anlage - und die Rückzahlung des Kredits aus dem 100.000 Dächer-Programm.Die Befürworter der Solarstromanlage sammeln mittlerweile
Unterschriften und Spenden für den erwarteten Rechtsstreit. Jegliche Unterstützung im Streit gegen den Abriss der Photovoltaikanlage bot auch der Karlsruher Bundestagsabgeordnete
Jörg Tauss (SPD) an. Nachdem er den "Stein des Anstoßes" angesehen habe, empfinde er den Streit als "lächerlich".
Inzwischen ist die umstrittene Entscheidung im Rathaus Chefsache; eine offizielle Stellungnahme der Stadt steht jedoch noch aus. Auf dem Neujahrsempfang der Liberalen ließ OB
Josef Offele aber durchblicken, die Photovoltaikanlage dürfe vermutlich doch bleiben, berichten die Badischen Neuesten Nachrichten vom 15.01.2002. Gegenüber der Zeitung erklärte
Offele, er bleibe bei seinem Wort, dass der Abriss die schlechteste Lösung sei, denn Solaranlagen machten grundsätzlich Sinn und hätten eine große Akzeptanz in der Bevölkerung.
Andererseits könne er die Anlage weder dulden noch genehmigen, da sie eindeutig gegen geltendes Recht verstoße. Gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt und der Ortsvorsteherin
Elisabeth Fürhringer will er nun ausloten, ob eine Änderung der Satzung denkbar wäre und vom Ortschaftsrat mitgetragen würde. Die Rechtsanwältin und Energierechtsexpertin
Christina Bönning erklärte gegenüber dem Solarserver, ein vergleichbarer Streitfall in einer bayerischen Stadt sei auf diese Weise beigelegt worden.
Integration oder Konfrontation?
Andere Städte und Gemeinden haben weniger Probleme mit Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und lösen den Konflikt durch die Integration der modernen Technik. Im
benachbarten Karlsruhe produziert eine Solarstromanlage mit 100 Kilowattstunden Spitzenleistung (kWp) und 1.000 Quadratmetern Fläche Strom auf dem Dach des 1915 erbauten,
denkmalgeschützten Industriebaus, in dem nun das "Zentrum für Kunst und Medientechnologie" (ZKM) logiert. Der Strom wird direkt in das Gleichstromnetz der Straßenbahn eingespeist.
Damit verwirklichte der Betreiber, die Stadtwerke Karlsruhe, eine besonders einfaches und kostengünstiges Konzept: Der Gleichstrom aus den Solarmodulen muss nicht wie üblich mit
Wechselrichtern in netzkonformen Wechselstrom verwandelt werden.
Selbst im Museum sind Solarstromanlagen möglich und sogar ausdrücklich erwünscht. Das Ausstellungshaus im Oberpfälzer Freilandmuseum in Neusath erhält eine Anlage mit 120
Quadratmetern Solarzellen, welche nahezu das ganze Dach auf der Südseite des Gebäudes abdecken. Der Museumsleiter will, dass die Anlage gesehen und verstanden wird: "Das ist ein
Umweltbildungsbeitrag des Freilandmuseums", erklärt Dr. Ralf Heimrath. Deshalb werden im Museum neben den historischen Hinweisen auch Tafeln aufgestellt, die Photovoltaik näher
erläutern.
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Noch sind sich Einwohner und Verwaltung nicht einig, ob sich Ettlingenweier mit seinem historischen Dorfkern schon als "Klein Rothenburg" fühlen darf. Die Argumente gegen Assers
Anlage seien erst dann ernst zu nehmen, wenn Ettlingenweier zum Weltkulturerbe erklärt werde, merkt ein Leserbriefschreiber ironisch an. Doch auch Städte, über deren historische
Bausubstanz keine Zweifel bestehen, machen es sich mit der Solarenergienutzung leichter als die badische Gemeinde.
Etwa 300 Meter vom Wiener Stephansdom entfernt steht die älteste evangelische Kirche Wiens, aus dem späten 18. Jahrhundert. Obwohl die Wiener Innenstadt dem Denkmalschutz
unterliegt, konnte die Solarstromanlage in das Dach integriert werden.
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Reformierte Stadtkirche Wien.
Foto: Erzdiözöse Wien
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Versöhnen statt spalten - Integration als Chance für nachhaltige Energieproduktion
Ob die Auseinandersetzung um Karlheinz Assers Solarstromanlage bundesweite Modellfunktion haben wird, ist noch unklar. Klar wird jedoch, dass zur Überwindung der vielerorts noch
bestehenden Einwände gegen Photovoltaik und Solarthermie einiges getan werden kann. Die rechtzeitige, gemeinsame Planung mit den zuständigen Behörden und eine ästhetisch gelungene
Integration der Module in Dächer und Fassaden kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Eine wohlwollende Diskussion, die zum Beispiel in vielen Kirchengemeinden stattfindet und auch
durch das Solarstrom-Förderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt angeregt wurde, kann den Blick auf bestehende Anlagen lenken und moderne Technik und historische
Perspektiven versöhnen. Im Vergleich zu anderen, in Beton gegossenen "Bausünden" sind Solaranlagen nicht notwendigerweise Teil der Bausubstanz. Zudem bietet die Solar-Branche
nicht nur Standardlösungen für Solaranlagen: Mit speziellen Solarziegeln oder -schiefern in der Farbe der restlichen Dacheindeckung ist es möglich, die Anlage nahezu unsichtbar zu
machen. Es geht - wenn man will.
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Lesen Sie auch: Die Energie-Gewinner: Solar-Dachziegel als ästhetische Alternative zu konventionellen Photovoltaik-Anlagen und den Beitrag
zum Denkmalschutz im Solar-Lexikon
Fachliteratur: Gestalten mit Solarzellen: Photovoltaik in der Gebäudehülle / Susanne
Rexroth (Hrsg.). Heidelberg, C.F. Müller 2002. - XII, 257 S. .
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