|
Solarserver:
Wie beurteilen Sie die "Solare-Städtebau-Reform" des Baugesetzbuches (BauGB)?
Fabio Longo:
Sie ist ein großer Erfolg für alle Städte und Gemeinden, die Rechtssicherheit für ihren solaren Städtebau gefordert haben. Viele Kommunen gehen schon heute mit tollen Konzepten
voran. Jetzt fordert das BauGB die Kommunalpolitik regelrecht dazu auf, solar zu bauen. Am 20. Juli 2004 soll das Gesetz in Kraft treten. Es fehlt nur noch die Unterschrift des
neuen Bundespräsidenten Horst Köhler, der ja engagiert für Reformen eintritt. Die deutsche Solarhauptstadt Freiburg und viele andere Kommunen in Deutschland mussten lange auf
rechtliche Klarheit warten.
Solarserver:
Was ist neu am Baugesetzbuch - im Sinne des solaren Städtebaus?
Fabio Longo: Städte und Gemeinden dürfen in ihrer Bauleitplanung nur regeln, was das Gesetz ihnen ausdrücklich gestattet. Vor der Reform haben sich Juristen darüber
gestritten, ob die Kommunen ein Recht zu solarem Städtebau haben. Dieser Streit ist nun geklärt. Denn das BauGB sagt eindeutig, dass im Bebauungsplan Gebiete festgesetzt werden
können, in denen "bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen". Dieser
Satz steht nun als Nr. 23b in § 9 Abs. 1 BauGB.
Solarserver:
In Vellmar haben Sie die Baupflicht für solarthermische Anlagen in einem städtebaulichen Vertrag verankert. Hat der Gesetzgeber den Vellmarer Weg nun nachträglich legalisiert?
Fabio Longo: Eindeutig nein! Nach unserer Ansicht hat schon das "alte" Baugesetzbuch von 1998 jede Form des solaren Städtebaus ermöglicht (siehe
Solarzeitalter-Aufsatz und Solarserver-Standpunkt "Salomon"). Bundesbauminister Manfred Stolpe hat das vollendet, was sein Vorgänger Klaus Töpfer begonnen hat (siehe
Solarserver-Akteure "Töpfer"). Schon 1998 hat Töpfer die Nutzung erneuerbarer Energien zu einem städtebaulichen Ziel erklärt. Stolpe hat nun die speziellen Rechtsgrundlagen für
den solaren Städtebau eindeutiger gefasst.
Solarserver:
Wie sieht das konkret für städtebauliche Verträge aus?
Fabio Longo: Hier hat der Gesetzgeber einen klaren Rahmen für die Vertragsgestaltung geschaffen. In § 11 BauGB heißt es nun, dass Gegenstand eines städtebaulichen
Vertrags die "Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung" sein können (§ 11 Absatz 2 Satz 1
Nummer 4 BauGB). Grundsätzlich sind die Kommunen bei der Gestaltung städtebaulicher Verträge frei. Dennoch macht es Sinn, wenn der Gesetzgeber mögliche Vertragsgestaltungen
aufzeigt. Der Staats- und Verwaltungswissenschaftler Gunnar Folke Schuppert, Jura-Professor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, bezeichnet dies als die
Bereitstellungsfunktion des Rechts. Diese Gesetzesfunktion ist für das an Bedeutung gewinnende Verwaltungskooperationsrecht besonders wichtig, weil es den Anwendern der Gesetze,
hier den Kommunen, ein Programm zur Verfügung stellt: an diesem können sie sich orientieren, ohne dass ihr Spielraum begrenzt wird.
Solarserver: Die Neugestaltung des städtebaulichen Vertrages folgt ein gutes Jahr, nach dem wir den Vellmarer Weg bekannt gemacht haben (siehe Solarserver-Anlage "Fördern und Fordern"). Sehen Sie den neuen § 11 BauGB als "lex Vellmar"?
Fabio Longo: Wir haben sicherlich einen wichtigen Impuls gegeben. Aber ohne das Engagement des Berliner Abgeordneten Professor Holger Rogall, des UVS-Geschäftsführers
Carsten Körnig und der starken EUROSOLAR-Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestag wäre die Solare-Städtebau-Reform im Zuge des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau)
nicht möglich gewesen.
Solarserver: Ihr Ziel lautet: "Ein Sonnenkollektor auf jeden Neubau!" Reicht die Reform des BauGB hierzu aus?
Fabio Longo: Mit der Reform des BauGB bin ich sehr zufrieden. Das gemeinsame Engagement mit Holger Rogall trägt erste Früchte. Nun können die Kommunen tätig werden.
Dies entlässt die Bundesregierung allerdings nicht aus ihrer Verantwortung. Die große Chance für eine Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht verspielt werden.
Solarserver: Was meinen Sie damit?
Fabio Longo: Die Solare-Städtebau-Reform ist nur ein Rad von vielen, an dem gedreht werden muss. Das Marktanreizprogramm der Bundesregierung hat zwar Erfolge
aufzuweisen. Das Wachstum im Solarwärmemarkt bleibt jedoch weit hinter den Möglichkeiten zurück. Das ist ärgerlich, weil die Technik im Gegensatz zum Solarstrom schon heute an der
Schwelle zur Wirtschaftlichkeit steht. Es ist großartig, dass das EEG den Durchbruch der Photovoltaik voran treibt - ein großes Verdienst von Rot-grün und Bundesumweltminister
Jürgen Trittin. Es ist aber unverständlich, dass nicht in gleichem Maße der Solarthermie zum Durchbruch verholfen wird.
Solarserver:
Was schlagen Sie vor?
Fabio Longo: Professor Rogall und ich schlagen in der April-Ausgabe (2004) des Magazins Sonne Wind & Wärme verschiedene Instrumente vor, die schnell auf den
Prüfstand gehören. Es ist unfassbar, dass der Staat mehrere Milliarden Euro für die Eigenheim-Zulage ausgibt, ohne gemeinwohlfördernde Auflagen daran zu knüpfen. Wieso wird die
Gewährung der Eigenheim-Zulage nicht an den Einbau einer Solarwärmeanlage gebunden? Wird die Eigenheim-Zulage abgeschafft, könnte eine Solar-Pflicht in der
Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert werden. Die nächste Novelle steht 2006 ins Haus, wenn die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt wird. Als dritte Möglichkeit könnte ein
Erneuerbare-Wärme-Gesetz angelehnt an das Vorbild des EEG eingeführt werden. Die Bundesregierung muss noch in dieser Wahlperiode handeln. Denn ansonsten wird Deutschland seine
Versprechen zum Klimaschutz nicht einhalten können.
Interview: Rolf Hug
Lesen Sie zu diesem Thema auch:
Fabio Longo: Vorrang für heimische Energiequellen."Wir brauchen Trittin und Scheer, aber auch Clement und Stolpe!"
Weitere Solar-Interviews:
|