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Offener Leserbrief des DGS-Vizepräsidenten Jan Kai Dobelmann zum Photon-Editorial September 2004.
Sehr geehrte Frau Kreuzmann,
in Ihrem aktuellen Editorial "Nicht noch ein Gütesiegel" geben Sie eine alte Losung des BSI, der sich gegen ein solches Gütesiegel positioniert hat, wieder und beziehen unter
diesem Motto Stellung zu einer aktuellen Diskussion. Leider wird die Realität in Ihrem Leitartikel stark verkürzt, so dass der Hintergrund und die Ziele des RAL-Güteschutzes keine
Beleuchtung erfahren, bzw. Fakten falsch wiedergegeben werden.
Im Gegensatz zu Ihrer Darstellung sind RAL-Gütesysteme Verbraucher- und keine Produktsiegel, diese werden im Gegensatz zu TÜV-Zertifikaten durch ein öffentliches
Beteiligungsverfahren erstellt und besitzen den Rechtscharakter technischer Lieferbedingungen. Fach- und Endkunden können hiermit komplexe Gewerke bestellen und sich dabei
rechtsverbindlich auf eine schriftlich dokumentierte Basisqualität berufen. Der von der DGS vorgesehene RAL-Güteschutz Solar umfasst außerdem beide Gewerke, Solarstrom- und
Solarwärmeanlagen.
In Ihren Ausführungen bleibt unerwähnt, dass der RAL-Güteschutz Solar nicht ein Regelwerk schaffen möchte, sondern in vier Teilbereichen (Komponenten, Konzeption, Ausführung und
Service/Betrieb) Anforderungen an eine Basisqualität definieren wird. Unternehmen können sich freiwillig dem neu zu gründenden Verein RAL-Güteschutz Solar anschließen. Machen sie
dies, dokumentieren sie damit, dass sie diese unter Bezug auf Normen, Sicherheitsvorschriften und Handelsbräuche festgelegte Basisqualität anerkennen und ihre Produkte und
Leistungen konform mit diesen am Markt anbieten.
Insofern schaffen RAL Gütesysteme keine neuen Regelwerke, sondern bereiten Vorhandenes im Sinne technischer Lieferbedingungen auf. Dies ist der fundamentale rechtliche Unterschied
zwischen RAL-Systemen und den von Ihnen genannten Produktlabels. Es ist Ihnen freigestellt in einem Editorial die Meinung zu vertreten, dass die Solarbranche nicht mit anderen
Branchen vergleichbar ist und folglich der RAL Güteschutz nicht anwendbar ist. Die DGS denkt hierüber anders. Auf Basis der positiven Erfahrungen anderer nicht minder komplexer
Branchen (Biogas, Raumlufttechnik, Kanalbau) sind wir der Auffassung, dass die Definition einer Basisqualität bzw. einer guten fachlichen Praxis über RAL-Systeme erfolgreich
möglich ist. Schließlich wurden in diesen Branchen die im Editorial beschriebenen Kompositions- und Abstimmungsprobleme mit RAL-Systemen erfolgreich beseitigt. Leider enthält Ihr
Editorial eine Reihe von sachlich nicht korrekten Angaben. Ich möchte diese hiermit richtig stellen.
1.) Inhalt existierender Siegel (PV GAP)
Als Fachzeitschrift dürfte Ihnen nicht passieren, dass Sie dem PV GAP Geltungsbereiche zuweisen, die es selber für sich nicht definiert hat. Die Regelungen des PV GAP erstrecken
sich außer bei Modulen, hier sind die Kriterien identisch mit dem RAL-Vorschlag, nur auf Inselanlagen. Der RAL-Vorschlag behandelt ausschließlich netzgekoppelte Anlagen.
2.) DGS weist kein Qualitätsproblem nach
RAL-Systeme betreiben eine Qualitätssicherung. Dies weist ihnen eine vorbeugende und keine reparierende Funktion zu. Als technische Lieferbedingungen sind RAL-Systeme seit 1925
bewährt Basisqualität für Komponenten und Arbeitsgänge komplexer Gewerke zu definieren. Der DGS geht es bei der Einführung des RAL-Güteschutz Solar darum, dem Fach- und
Endverbraucher das aktuelle technische Wissen rechtsverbindlich an die Hand zu geben. Deshalb fiel die Wahl der DGS auch auf die Institution RAL als Partner. Unterstützung in
dieser Vorgehensweise der Prävention und Sicherung erfährt die DGS übrigens auch von einer ganzen Reihe von Banken, Leasing- und Versicherungsgesellschaften, die gemeinsam mit der
DGS in der Gestaltung der Richtlinien aktiv sind. Der DGS und ihren Partnern in diesem Verfahren geht es nicht darum, vermeintlich existierende Qualitätsprobleme zu bekämpfen,
sondern die vorhandene Qualität in einem expandierenden und derzeit stark importorientierten Markt zu erhalten.
3.) Regelungswut macht Anlagen teurer und bringen nichts
Hier kritisieren Sie aus unserem Entwurf angeblich resultierende Kostensteigerungen. Über 100 Unternehmen, darunter auch 10% der BSI Mitglieder, die sich konstruktiv und positiv
in die Gestaltung der Anforderungen eingebracht haben, waren anderer Meinung. Sie haben in Kenntnis der technischen Fakten eine solche pauschale Kritik noch nicht einmal
ansatzweise geäußert. Weiterhin ist beim Thema Kosten zu beachten, dass entstehende Mehrkosten für den Endkunden über den ganzen Investitionszeitraum von 20 Jahren abgeschrieben
werden. Geht es nach den Vorstellungen der DGS, werden die Kosten in keinem Verhältnis zu den Ausfallrisiken einer Anlage mit Fehlfunktion stehen. Andere Branchen mit ebenfalls
langlebigen Investitionsgütern wie Raumlufttechnik, Biogasanlagen, Regenwassersysteme, Dachbau und Kanalbau, beweisen den Erfolg dieses allgemeingültigen Ansatzes von
RAL-Gütesystemen.
4.) Gütesiegel mit einem Rattenschwanz an Bedingungen, Kriterien wirken marktbehindernd
Dieses Argument trifft für RAL-Systeme aus folgenden Gründen nicht zu.:
a.) RAL-Systeme stehen für Wahrheit und Klarheit in Geschäftsbeziehungen und verweisen auf bestehende Normen und Richtlinien z.B. IEC, DIN, UVV.
b.) RAL-Systeme sind freiwillige Selbstkontrollen der Deutschen Industrie, Unternehmen unterliegen keinem Teilnahmezwang.
c.) c.) RAL-Systeme definieren Anforderungen wie z.B. an den Korrosionsschutz von Montagesystemen (20 Jahre gegen Bauteilversagen) und schreiben nicht starr Systeme vor.
d.) Innovationen werden nicht behindert, sondern gefördert, in dem sie nach einer intensiven Prüfung und Akkreditierung beim Güte- und Prüfausschuss für den Fach- und Endkunden
sichtbar werden.
e.) Novellen der guten fachlichen Praxis können jederzeit vom Güte und Prüfausschuss vorgenommen werden. Der Verbraucher erhält folglich eine stets aktuelle und schriftlich
niedergelegte Definition des Standes der Technik, auf die er sich bei Bestellungen rechtsverbindlich berufen kann.
5.) Adressatenkreis der DGS-Umfrage:
Die DGS hat andere nicht ausgeschlossen, sondern integriert. Mit einem Schreiben an über 3.600 Solarfirmen in dem diese über die inhaltlichen Vorstellungen des DGS/RAL
Arbeitskreises informiert und zur Mitarbeit aufgerufen wurden, ist dies hinreichend dokumentiert. Ebenfalls wurden die geplanten Güteschutz Kriterien unter
www.gueteschutz-solar.de für Jedermann zum Kommentar freigegeben. Folglich ist es weit hergeholt uns zu unterstellen, wir wollten keine breite Diskussion in der Branche.
6.) Abstimmung mit Interessensvertretern
Die relevanten Industrieverbände wurden bereits im Januar 2004 informiert und ihnen fortwährend von RAL und DGS Angebote zur Information über das Verfahren unterbreitet. Während
der BSI erklären ließ, nicht in diesem Projekt mitarbeiten zu wollen, hat der UVS von unserem Informationsangebot Gebrauch gemacht und sogar eine Mitgliederbefragung eingeleitet.
Die DGS bedauert diese Haltung des BSI außerordentlich.
7.) Solaranlage = Toaster aus dem Katalog
Solaranlagen sind nach Auffassung der DGS komplexe Gewerke und keine Verbraucherprodukte. Die von Ihnen angeführte Äußerung eines Erwerbs von Solaranlagen wie "Toaster aus dem
Katalog" ist vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen worden. Andernfalls würde die DGS nicht den Weg eines öffentlichen RAL-Verfahrens gehen, und sich dem komplexen Gewerk
"Solaranlage" differenziert in vier oben bereits angesprochenen Teilbereichen (Komponenten, Konzeption, Ausführung und Service/Betrieb) mit ganzheitlichen Anforderungen widmen.
Die DGS ist auf Basis positiver Erfahrungen anderer Branchen mit zum Teil erheblich komplexeren Gewerken von der Wirksamkeit der freiwilligen RAL-Systeme zur Qualitätssicherung
überzeugt. Wir werden als gemeinnütziger Verbraucherschutzverband auch in Zukunft weiter intensiv und öffentlich an dem Thema Qualitätssicherung arbeiten. Dies tun wir, um Fach-
und Endkunden eine verbesserte Funktions- und Rechtssicherheit bei Investitionen in technische Gewerke wie langlebige Solaranlagen zu geben.
Mit RAL-Güteschutzsystemen wird der Laie zum Fachmann. Das heißt, er wird in die Lage versetzt seine technischen Ansprüche an komplexe Gewerke wie Solaranlagen auch
rechtsverbindlich zu artikulieren. Wir halten dieses seit 1925 bewährte System der deutschen Wirtschaft für die beste Werbung die der Solartechnik zu teil werden kann und machen
deshalb dem Gesamtmarkt dieses Angebot. Letztendlich werden jedoch Verbraucher, Bauherren, Planer, Handwerker, Finanziers und Hersteller als Markt über die Annahme dieses
Angebotes entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Kai Dobelmann
DGS-Vize-Präsident
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