Bis zur Mitte des Jahrhunderts müssen die CO2-Emissionen in den Industriestaaten um 80 % reduziert werden, soll die Klimaerwärmung erträglich bleiben. Hierzu muss der
Primärenergieverbrauch durch eine Effizienzrevolution halbiert und der Anteil der Erneuerbaren Energieträger an der Energieerzeugung auf mindestens 50 % gesteigert werden. Das kann
mit den bis heute eingeführten Maßnahmen nicht erreicht werden.
Verantwortung der Städte
Die Städte und Ballungsräume tragen eine besondere Verantwortung für den Durchbruch ökologischer Energiealternativen, insbesondere durch eine wirksame Koordinierung der Siedlungs-
und Energiepolitik. Diesen Auftrag hat die Weltsiedlungskonferenz 1996 in Istanbul den Städten mit auf den Weg gegeben. In ihrer Habitat-Agenda fordert sie die Kommunen zu
"umfassenden, mutigen und innovativen Strategien für Siedlungen" auf, die den Einsatz erneuerbarer Energien beinhalten.
Die Habitat-Agenda legt die Kommunen weltweit fest auf das Ziel nachhaltiger Siedlungen, die ihre Ressourcen gemäß der Tragfähigkeit der Ökosysteme effizient nutzen und dem
Vorsorgeprinzip Rechnung tragen. Die Vereinten Nationen fordern die Städte dazu auf,
energiesparende Technologien und erneuerbare Energien für Siedlungen zu fördern und die negativen Auswirkungen der Energieerzeugung und -nutzung auf Gesundheit und Umwelt zu
verringern.
Die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energiequellen, insbesondere vom Erdöl, stellt eine große Gefahr für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung der Städte
dar. Es zeigt sich, dass solare Pflichten im Siedlungsbau nicht nur die globale Klimaveränderung bremsen helfen. Sie haben für Städte und Gemeinden noch einen ganz besonderen
Reiz: sie verringern die Abhängigkeit vom Öl und bauen eine lokale Wertschöpfung auf, was neue Arbeitsplätze vor Ort schafft. Die Rechnung ist ganz einfach: Finanzmittel der
Eigenheimbesitzer, die sie "früher" für Erdöl aus dem Nahen Osten ausgegeben haben, fließen "heute" in die Installation thermischer Solaranlagen, woran das örtliche Handwerk
verdient. Doch diese Entwicklung kommt nicht von selbst. Die Städte und Gemeinden haben es in der Hand, Marschallpläne für die Erde - und ihre eigene Zukunft zu entwickeln.
Barcelona als Vorbild
Gefordert sind engagierte Kommunen, die sich nicht allein auf Maßnahmen ihrer Staaten verlassen wollen, sondern bereit sind, eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Einige europäische
Städte haben hierzu bereits kommunale Bauordnungen erlassen, die den obligatorischen Einbau von Solaranlagen vorsehen. Vorreiter sind die Region Katalonien mit der Hauptstadt
Barcelona und die nordhessische Stadt Vellmar bei Kassel. Die Idee für die hier durchgesetzten Baupflichten von solarthermischen Anlagen stammt aus Berlin, in der eine
Solarverordnung im Zuge der Klimakonferenz 1995 gesetzlich verankert, aber noch nicht in Kraft gesetzt wurde. Es gilt, jetzt kommunale Solar-Initiativen zu starten und in
möglichst vielen Städten und Gemeinden umzusetzen.
Vorbild für alle Initiativen ist das Modell Barcelona mit der "ordenanza solar", einer Satzung, die für das ganze Stadtgebiet eine Solar-Pflicht für alle Neubauten und für die
Altbausanierung vorschreibt. Jedes Haus, das in einem Neubaugebiet oder in einer Baulücke, etwa im Stadtkern, errichtet wird, jedes Haus, das vollständig saniert wird, muss mit
einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung ausgestattet werden. Dieses Modell steht beispielhaft für alle deutschen Städte. Doch haben nicht alle die rechtliche
Möglichkeit, dieses weitreichende katalanische Konzept, einer Satzung für die ganze Stadt, einzuführen. Aber immerhin: einige deutsche Städte können mit "umfassenden, mutigen und
innovativen Strategien" vorangehen und Vorreiter für den Durchbruch der Solarenergie sein.
Von Bremen über Kassel und Frankfurt am Main nach Saarbrücken?
Was haben diese deutschen Städte gemeinsam? Sie und einige andere Städte und Gemeinden haben das Recht, eine Solar-Pflicht durch ein einziges Gesetz bzw. eine einzige Satzung für
das ganze Stadtgebiet einzuführen. Die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin können dazu Klimaschutz- und Energiespargesetze erlassen, die eine solare Bauordnung direkt oder
durch eine Solarverordnung schafft. Hessische Städte wie Kassel, Frankfurt am Main, Marburg, Gießen, Wiesbaden, Hanau, Darmstadt und saarländische Städte wie Saarbrücken, Homburg,
St. Wendel, Völklingen haben das Recht, eine Solar-Pflicht durch eine kommunale Satzung einzuführen. In den anderen deutschen Bundesländern enthalten die Landesbauordnungen keine
derartige Befugnis für die Städte und Gemeinden (siehe § 81 Abs. 2 Nr. 2 Hessische Bauordnung und § 93 Abs. 2 Nr. 3 Saarländische Bauordnung).
Und die übrigen Kommunen?
Als hessische Stadt hätte auch Vellmar - wie Barcelona - eine Satzung für das gesamte Stadtgebiet erlassen können. Da in Vellmar zur Zeit aber fast ausschließlich in dem
12-Hektar-Baugebiet "Auf dem Osterberg" gebaut wird, kann die Solar-Pflicht hier als Pilot eingesetzt werden. Den Vellmarer Weg einer Solar-Pflicht für Neubaugebiete können alle
deutschen Kommunen gehen. Als Instrumente stehen der städtebauliche Vertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) und die Festsetzung im Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) zur Verfügung.
Als rechtlich sicher gilt der städtebauliche Vertrag nach Vellmarer Vorbild, aber auch solare Pflichten im Bebauungsplan werden als zulässig angesehen.
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