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Ziel sind deutliche Impulse für die Verbesserung der Beschäftigungs- und Umweltsituation der Stadt. Die Steigerung der Lebensqualität in der Stadt gehe dabei einher mit dem
Schaffen neuer Arbeitsplätze in zukunftsfähigen Bereichen des Mittelstands und des Handwerks. Dies werde besonders durch die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes und
die Ausweitung der Energiegewinnung aus solarthermischen Anlagen gelingen. Das in diese Bereiche investierte Geld fließt nicht in die erdöl- oder gasfördernden Länder, sondern
entlaste unmittelbar das städtische wie das globale Klima von unnötigen Emissionen, fördere die lokale Wertschöpfung und steigere den Umsatz der örtlichen Handwerksbetriebe.
1. Neues Berliner Klimaschutzprogramm: CO2-Ziele erreichen
Das abgelaufene Landesenergieprogramm wird evaluiert und ein neues Programm 2005 bis 2008 nach § 15 Berliner Energiespargesetz entwickelt und umgesetzt. Es soll über die
bisherigen Maßnahmen deutlich hinausgehen, damit die beschlossene CO2-Reduktion um 25% bis 2010 (Energiekonzept 1994) noch erreicht werden kann. Die Ausweitung der Nutzung
erneuerbarer Energien ist zu präzisieren, das gilt auch für die im Programm festgelegten Vorgaben zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energien für Bauten des Landes Berlin.
Dabei orientieren wir uns an den klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung.
2. Ökologische Sanierung öffentlicher Gebäude entlastet Haushalt
und Umwelt
a) Ausschöpfung des Umweltentlastungs- und Kostenentlastungsprogramms für öffentliche Einrichtungen (inkl. öffentlich-rechtlicher Körperschaften), damit durch Umweltchecks,
Beratungen, Schulungen und Investitionen die Kosten und der Verbrauch von natürlichen Ressourcen gesenkt werden können. Nicht verausgabte Wirtschafts-Fördermittel sind nach
Möglichkeit zur Wärmesanierung von Gebäuden zu verwenden.
b) Berlin hat in den 90er Jahren bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Einrichtung von Energiesparpartnerschaften ("Energie-Einsparcontracting") eingenommen. Inzwischen sind
1.500 öffentliche Gebäude mit 30 % des Gesamtenergieverbrauchs des Landes Berlin vertraglich gebunden. Trotzdem sind noch immer viele öffentliche Gebäude nicht in entsprechenden
Energiespar-Pools. Der Abschluss von Energiesparpartnerschaften soll daher beschleunigt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass künftig die privaten Contractingpartner nicht nur
die Energieanlagen modernisieren, sondern möglichst auch eine Wärmeschutzsanierung durchführen. Angestrebtes Ziel ist es, schrittweise alle öffentlichen Gebäude auf einen
Niedrigenergiehausstandard zu bringen. Alle öffentlichen Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollen künftig alle zwei Jahre über ihre bisherigen
CO2-Minderungsmaßnahmen berichten und in diesem Zusammenhang begründen, warum sie ggf. noch kein Energiecontracting abgeschlossen haben.
3. Wärmeschutzsanierung des Berliner Gebäudebestandes
a) In allen Aufsichtsräten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen Beschlüsse initiiert werden, so dass künftig im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade auch
Wärmeschutzsanierungen und -modernisierungen nach dem jeweiligen Stand der Energieeinsparverordnung durchgeführt werden. Bei Wärmeschutzmodernisierungen ist darauf zu achten, dass
hierdurch keine unzumutbaren bzw. sozial unverträglichen Mietenentwicklungen eintreten. Der Senat soll prüfen, ab welchem Öl- und Gaspreis sich eine solche Sanierung
Warmmieten-neutral durchführen lässt und die Ergebnisse veröffentlichen (Wohnwertverbesserungen werden hierbei berücksichtigt und herausgerechnet).
b) Im Rahmen des bereits in Arbeit befindlichen Betriebskostenspiegels wird ein "Heizkostenspiegel" veröffentlicht und alle zwei Jahre aktualisiert.
c) Private Immobilienbesitzer sollen verstärkt über die ökonomischen wie ökologischen Vorteile einer Wärmeschutzsanierung informiert werden. Als gutes Instrument einer
wirkungsvollen Energie- und Klimapolitik hat sich für private Gebäude der Berliner Energiedienstleistungsstandard (B.E.ST.) bewährt.
4. Solares Bauen für die Zukunft Berlins
a) Langfristig wird für alle Neubauten und wesentlich modernisierten Bauten angestrebt, künftig mindestens 30% des Warmwasserbedarfs durch thermische Solaranlagen zu erbringen.
Dies könnte durch eine Baupflicht (Solaranlagenverordnung) oder durch eine "Bonus-Malus-Regelung" analog dem Erneuerbare Energiegesetz (EEG) erreicht werden. Der Senat soll in
Absprache mit den Bezirken bei ausgewählten Projekten prüfen, ob in Bebauungsplänen eingeschränkte Baupflichten für thermische Solaranlagen festgelegt werden können (nach dem
Hamburger Modell). Weiterhin soll der Senat ein Konzept "Solare Sanierung" nach dem Vorbild der DEGEWO (Stralsunder Str. 1-5) erarbeiten und verbreiten. Die DEGEWO ist für diese
Vorhaben mit dem Deutschen Solarpreis und als "Klimaschutzpartner Berlin" ausgezeichnet worden.
b) Das Land und die Bezirke werden angehalten, ihr Angebot von Dachflächen für Solarinitiativen und private Betreibers von Photovoltaikanlagen deutlich auszuweiten.
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