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Es ist der weltweiten Staatengemeinschaft in Bonn erstmals gelungen, verbindliche Maßnahmen gegen den fortschreitenden Klimawandel zu vereinbaren und ein System zu entwickeln, das
die Verfolgung stringenterer Reduktionsziele in der Zukunft ermöglicht. Wir haben damit gezeigt, dass die Politik auch auf globaler Ebene ihrer Verantwortung gerecht werden kann.
Das ist übrigens auch eine wichtige Botschaft an die Globalisierungskritiker.
Die Europäische Union hat einen wesentlichen Anteil am Zustandekommen des Bonner Abkommens gehabt. Aber alle, die sich über das Ergebnis gefreut haben, bis hin zu den im
Klimaschutz aktiven Umweltverbänden, sind sich natürlich bewusst, dass das Bonner Abkommen kein EU-Papier ist. Es ist schon gar kein Papier der Bundesregierung. Es ist ein
Kompromiss - und man muss ihn vor dem Hintergrund der Widerstände in vielen Staaten der Welt gegen das Kyoto-Protokoll sehen.
Wie bei jedem Kompromiss gibt es Punkte, die uns ausgesprochen gut gefallen und Punkte, die uns weniger gut gefallen.
Ausschluss der Atomkraft und Klimaschutz-Entwicklungshilfe
Ein klarer Erfolg für die Bundesregierung ist, dass die Atomkraft von den flexiblen Mechanismen "Joint Implementation" und "Clean Development Mechanismus" ausgeschlossen wurde.
Damit ist der Weg frei für die Nutzung erneuerbarer Energien und für die effizientere Nutzung von Energie weltweit - in Industrie- und Entwicklungsländern. Damit ist zugleich die
Chance größer, dass Atomkraft auch weltweit zum Auslaufmodell wird.
Ein wichtiger Erfolg ist auch die vereinbarte Unterstützung für Entwicklungsländer. Die EU, Kanada, Norwegen, Schweiz, Neuseeland und Island haben in Aussicht gestellt, spätestens
ab dem Jahr 2005 zusätzlich jährlich 410 Mio. US-Dollar für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitzustellen.
Reduktionsverpflichtungen und nationale Klimaschutzmaßnahmen
Bei der vieldiskutierten Frage der Senken war bereits vor der Konferenz klar, dass Europa Zuge-ständnisse machen musste. Der Kompromiss enthält eine recht weitgehende Einbeziehung
von Senken als Mittel zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen einzelner Länder, namentlich Japan, Kanada, USA und Russland. Gut ist, dass es feste Obergrenzen für
forstwirtschaftliche Maßnahmen in Industrieländern und in Entwicklungsländern gibt. Leider war eine solche Obergrenze auf landwirtschaftliche Aktivitäten nicht durchzusetzen.
Schwächer ausgefallen als wir wollten sind die Formulierungen zum Vorrang nationaler Klimaschutzmassnahmen vor der Nutzung der sogenannten "flexiblen Mechanismen". Die Länder
müssen nun zu Hause lediglich einen "signifikanten Anteil" ihrer Emissionsreduktion erbringen, der Rest kann im Ausland erbracht werden. Für möglicherweise besonders sensible
Klimaprojekte in Entwicklungsländern haben wir allerdings eine weitreichende Beteiligung der Öffentlichkeit durchsetzen können.
Erfüllungskontrolle und Ratifizierung
Ein Erfolg wiederum ist die Einigung zum Kapitel Erfüllungskontrolle. So sind jetzt bindende Konsequenzen vorgesehen für den Fall, dass ein Land sein Klimaschutzziel verfehlen
sollte. Es wird allerdings erst auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz nach Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls darüber entschieden, welchen rechtlichen Charakter die geplanten
Sanktionen haben.
Damit sind wir beim letzten, dem wichtigsten Ergebnis: Nach dem Kompromiss von Bonn kann jetzt das Ratifizierungsverfahren für das Kyoto-Protokoll losgehen. Auf dieses Signal
haben viele gewartet, auch der Deutsche Bundestag. Unser Ziel ist, dass bis zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg das Protokoll in Kraft
treten kann. Es ist jetzt an der Zeit, das zu tun, was die Weltöffentlichkeit und zukünftige Generationen von uns erwarten: Den Schritt machen vom Verhandeln zum Handeln.
Lesen Sie zur Klimakonferenz auch die Standpunkte von: Hermann Scheer, Franz Alt
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