Solarstrom und Solarwärme werden von der Bundesregierung gefördert: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch die Netzbetreiber.
Erzeuger von Solarstrom erhalten ab 2012 zwischen ca. 18 Cent / kWh (Freiflächenanlagen) und ca. 24 Cent / kWh (Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden) bis 30 kWp.
Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier.
Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung sind einer der Schwerpunkte des Marktanreizprogramms zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP). Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen pro m2 installierter Kollektorfläche. Weitere Informationen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Auch einzelne Bundesländer, Kommunen und die Europäischen Union fördern den Einsatz von Sonnenenergie, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß.
Literatur
- IW-Analysen 60: Wirtschaftsförderung durch die Förderung erneuerbarer Energien?: Ein empirischer Vergleich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der herkömmlichen Wirtschaftsförderung (amazon)
- Entwicklung der Förderung für erneuerbare Energien in der Europäischen Union und deren Ausgestaltung am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland (amazon)

