Photovoltaik: Rendite von Balkon

Ein Balkon-Solarmodul liegt montiert auf einem Garagendach.Foto: Daniel F. Eisel
Auch auf der Garage können Balkon-Solarmodule zum Einsatz kommen.
Welche Rendite mit einer Photovoltaikanlage auf dem Balkon möglich ist und welche rechtlichen wie baulichen Bedingungen zu beachten sind; darüber informiert das bayrische Beratungsprojekt LandSchafftEnergie.

Mit der Photovoltaik Rendite vom Balkon zu erwirtschaften; das ist mit Solaranlagen bis zu 600 Watt (W) Leistung möglich. Wie das im Detail aussehen kann, darüber informiert LandSchafftEnergie in einem Informationspapier. Die Initiative ist ein Projekt des bayrischen Landwirtscaftsministeriums. Sie zählt zudem zum Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ).

Demnach könnten Balkon-PV-Anlagen leicht bis zu 20 Prozent des jährlichen Strombedarfs selbst erzeugen. Das bedeute bei einem durchschnittlichen Haushalt jährliche Stromkosteneinsparungen von ca. 100 Euro. Bei der Auslegung sei aber der individuelle Strombedarf entscheidend. Durch die geringen Modulkosten rechne es sich meist, die vollen 600 Watt Leistung zu installieren.

Rendite bei knapp sieben Prozent

Konkret liegt die Eigenkapitalrendite nach Berechnung der Berater bei einer selbst installierten 600-W-Balkonanlage und 20 Jahren Laufzeit bei 6,7 Prozent pro Jahr. Annahmen sind 3.500 Kilowattstunden (kWh) Stromverbrauch, Strompreis von 30 Cent je kWh und Kosten der Anlage von 650 Euro. Nach weniger als sechs Jahren haben sich die Anschaffungskosten über die Stromkosteneinsparung amortisiert. Selbst wenn ein Fachmann diese für 1.000 Euro installiere, betrage die Rendite noch 4,5 Prozent bei gut acht Jahren Amortisationszeit. Bei 300 W und Selbstmontage liegt die Rendite den Berechnungen zufolge bei 6,8 Prozent.

Fragen des Denkmalsschutzes beachten

Vor der Anbringung der Balkon-PV sollte geklärt werden, ob für das entsprechende Gebäude ein Denkmal- oder Ensembleschutz greift, so die Autoren des Papiers. Weitere baurechtliche Vorschriften verlangten eine sturmsichere Befestigung sowie elektrische Sicherheit. Da die Anbringung von Modulen auf dem Balkongerüst oder an der Fassade die Außenoptik des Gebäudes beeinflusst, erfordere dies grundsätzlich auch eine Zustimmung des Vermietenden. Die Fassade sei ja üblicherweise nicht Bestandteil des Mietvertrags.

Auch bei der Aufstellung auf dem Balkon oder der Terrasse sei es ratsam, das Vorhaben gegenüber den Haus- oder Wohnungseigentümern anzuzeigen. Grundsätzlich fallen die Anlagen unter den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), sofern sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Um die entsprechende Vergütung für eingespeisten Strom zu erhalten, müssten diese Strommengen erfasst und verschiedene Meldepflichten erfüllt werden.

Einfache Anmeldung

Außerdem müssten die Betreiber das Einspeisemanagement einhalten. Solange mit der Anlage aber lediglich der Eigenverbrauch unterstützt und keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden soll, stelle das Gesetz keine derartigen Anforderungen. Allerdings seien Balkon-PV bei den Netzbetreibern meldepflichtig. Oftmals geschehe dies über ein vereinfachtes Verfahren.

Bis spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme müssen die Balkonbesitzer aber ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Mittlerweile wächst der Markt für die Balkon-PV. Auch Feldversuche nehmen zu.

17.4.2020 | Quelle: LandSchafftEnergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen