Streit um Senec-Speicher in nächster Instanz

Mehrere Landgerichte hatten in den vergangenen Monaten Urteile zugunsten von Kund:innen gefällt, die von der Drosselung der Leistung von Photovoltaik-Stromspeichern durch den Hersteller Senec betroffen waren. Nun haben auch die Oberlandesgerichte Oldenburg und Dresden in aktuellen Verfahren erstmals verbraucherfreundliche Signale im Streit um die Senec-Speicher gesetzt. Laut der Von Buttlar Rechtsanwälte haben die beklagten Händler und Senec nach klaren Hinweisen der zuständigen Oberlandesgerichte ihre Berufungen zurückgezogen. Somit sind die verbraucherfreundlichen Urteile der Landgerichte rechtskräftig.
Bei der Berufung vor dem OLG Oldenburg ging es um ein Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg (Az. 9 O 251/24, Urteil vom 6. November 2024). Im einem Hinweis hat das OLG Oldenburg (Az. 2 U 145/24) die Ansprüche der Verbraucher:innen bestätigt: „Der Senat geht davon aus, dass […] ein gewährleistungsrechtlicher Rückgewähranspruch des Klägers besteht. […] Bereits bei Gefahrübergang war der Speicher mangelhaft.“ Das Landgericht Leipzig (Az. 06 O 955/24, Urteil vom 23. Oktober 2024) erkannte wegen dokumentierter Brandereignisse und Gefahrenverdacht eine Minderung von 30 Prozent an. Hier stellt das Das OLG Dresden (Az. 6 U 1500/24) klar: „Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin dürfte keinen Erfolg haben. Eine Revisionszulassung ist nicht beabsichtigt.“
In einem anderen Verfahren, das die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt, hat das OLG Hamm den Hinweis gegeben, dass die Gewährleistungsansprüche wegen der Mangelhaftigkeit des Speichers Erfolg gehabt hätten. Im Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld (Az.: 9 O 166/24) war die Verteilung der Kosten strittig. Die Klage gegen den Senec-Händler war für erledigt erklärt worden, nachdem man die Batteriemodule ausgetauscht hatte. Das OLG Hamm (Az.: I-2 W 16/25) bestätigte in einem Hinweis vom 26. Mai 2025 den Mangel der Stromspeicher und ging davon aus, dass das Verfahren am Landgericht Bielefeld gewonnen worden wäre.
Quelle: von Buttlar Rechtsanwälte, Kanzlei Dr. Stoll & Sauer | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH