„Zehn-Prozentregelung bedarf es gar nicht“

„Wer Mieterstrom als einseitiges Renditegeschäft sieht, der verliert“, sagt Florian Henle, Geschäftsführer von Polarstern. Foto: Polarstern
Der faire Interessensausgleich und die bürgernahe Stromversorgung machen Mieterstromprojekte für Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers und Mieterstrom-Dienstleisters Polarstern, zu einer entscheidenden Säule der Energiewende.

Während Immobilienbesitzer und Anlagenbetreiber Mehreinnahmen erzielen, senken Mieter ihre Stromkosten. Wie genau die Aufteilung des Kuchens ist, dazu gibt es keinen Standard. Im Gesetz zur Mieterstrom-Direktförderung ist festgehalten, dass der Strompreis mindestens zehn Prozent unter dem lokalen Grundversorgungstarif liegen muss. „Oft ist sogar deutlich mehr drin“, weiß Florian Henle aus Erfahrung: „Die Zehn-Prozentregelung hätte es gar nicht gebraucht, denn am Ende sind nur faire Mieterstromlösungen langfristig erfolgreich. Wer Mieterstrom als einseitiges Renditegeschäft sieht, verliert.“ Wären die Strompreise zu hoch, wolle kein Mieter mitmachen und wären die Investitionskosten für den Eigentümer zu hoch, habe der keine Lust. Diese Tatsache mache Mieterstrom zu einer besonders fairen Art der Energieversorgung. „Sie ist ein elementarer Bestandteil zukunftsweisender Städte und Gemeinden, um getragen von überzeugten Bürgern und Bauherren, die lokale Energiewende zu gestalten.“
Neben den Interessen von Immobilienbesitzern und Mietern, müssten bei der Mieterstromplanung auch energie- und baurechtliche Anforderungen, technische Erfordernisse sowie Förderkriterien berücksichtigt werden. Es sei ein komplexes Gefüge unterschiedlicher Interessen, Anforderungen und lokaler Gegebenheiten, bei dessen Abwägung Mieterstrom-Dienstleister unterstützten.

01.02.2018 | Quelle: Polarstern | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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