SFV bereitet Verfassungsbeschwerde vor

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland plant auf der Grundlage des Grundgesetz-Artikels 2 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Karikatur: Gerhard Mester
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat sich zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschlossen. Er hat einen verbindlichen Auftrag zur Durchführung einer Verfassungsbeschwerde an zwei Umweltrechtsexpert/innen erteilt. Die Begründung für diesen Schritt liefert SFV-Geschäftsführer Wolf von Fabeck. Er wirbt für Unterstützung:

„Unsere neue Bundesregierung besteht keineswegs aus lauter Leuten, die die Ursachen des Klimawandels nicht verstehen können. Aber was wir beim SFV nun unsererseits nicht verstehen können, ist das Geheimnis, warum die Regierung nicht alle ihr zu Gebote stehenden Kräfte und Maßnahmen gegen den Klimawandel einsetzt, sondern das Thema auf die lange Bank schiebt. Die Kanzlerin und ihre Minister haben am 14.3.2018 geschworen, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Das Grundrecht nach Artikel 2, Absatz (2) Satz 1 GG "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" kann jedoch auf der langen Bank nicht mehr verteidigt werden. Es verdient die höchste Prioritätsstufe.
Jeder von uns ist durch den Klimawandel persönlich und in wachsender Intensität bedroht. Jeder hätte deshalb das Recht, die Einhaltung des genannten Artikels zu verlangen. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat sich deshalb zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschlossen. Er hat einen verbindlichen Auftrag zur Durchführung einer Verfassungsbeschwerde an zwei Umweltrechtsexpert/innen erteilt.
Außerdem wird der SFV Kläger und Unterstützer für die Klage werben, Impulse für die Öffentlichkeitsarbeit der Unterstützer geben, sowie die Finanzierung sicher stellen.
Die Klage soll möglichst noch Ende Mai eingereicht werden und wird vertreten von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. (Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig/Berlin) und Rechtsanwältin Franziska Heß (Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Würzburg/Leipzig). Beide sind neben ihrem Beruf ehrenamtlich als Vorstände des BUND Landesverband Sachsen e.V. engagiert.
Ziel der Klage ist es, gestützt auf Menschenrechtsgarantien, das Paris-Abkommen und die umweltvölkerrechtliche Aarhus-Konvention, vom BVerfG die Feststellung zu erlangen, dass die bisherige deutsche Klimapolitik evident unzureichend ist und deshalb eine Pflicht zur kurzfristigen Nachbesserung im Sinne eines wesentlich wirksameren und rascheren Klimaschutzes besteht.
Die Mitglieder und Freunde des SFV haben bereits mit Spenden für das Gutachten zum Paris-Abkommen eine wichtige Voraussetzung für die beabsichtigte Verfassungsklage geschaffen, aber das war ja erst der Anfang. Jetzt muss eine Klageschrift verfasst werden, die auf alle denkbaren Einwände und Gesichtspunkte eingeht. Eine Mammut-Aufgabe, besonders deshalb, weil juristisches Neuland betreten wird.
Wir bitten Sie deshalb, durch weitere Spenden die Finanzierung der Klageschrift zu ermöglichen. Sie können sich sicherlich denken, dass die laufenden Mitgliedsbeiträge dafür erst recht nicht ausreichen.
Die Tatsache, dass der SFV keine öffentliche Unterstützung erhält, macht uns zwar so unabhängig, dass wir niemanden um Genehmigung unserer Klage fragen müssen, aber sie verlangt andererseits auch das persönliche finanzielle Engagement aller derjenigen, die es sich irgendwie leisten können.“
12.04.2018 | Quelle: SFV | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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