GdW, BSW: Mieterstromgesetz bislang kaum wirksam

Mieterstromprojekte sind in Deutschland bislang noch die Ausnahme. Das liege insbesondere an der bürokratischen Komplexität, klagen GdW und BSW-Solar. Foto: Stadtwerke Burg
Das vor einem Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz hat kaum Abhilfe geschaffen und muss dringend nachgebessert werden, so die übereinstimmende Auffassung des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW).

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ziehen beide Verbände eine ernüchternde Bilanz. Die Bundesnetzagentur registrierte bislang lediglich gut 100 Mieterstromprojekte mit einer Photovoltaik-Gesamtleistung von rund 3 Megawatt. Nach Einschätzung von GdW und BSW wurden damit nicht einmal 1 Prozent des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben, das die Bundesregierung in einer Studie ermittelt hat. Demnach könnten in Deutschland bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.
„Barrierefreie Zugänge“
„Die Wohnungswirtschaft steht bereit, die Energiewende in den Städten voranzubringen. Wohnungsbauunternehmen drohen jedoch noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). „Deutsche Innenstädte dürfen nicht länger weiße Flecken der Energiewende bleiben. Millionen Mieter sollte ein  barrierefreier Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom nicht weiter vorenthalten werden“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft heute in Berlin. „Mit besseren Rahmenbedingungen können wir das große Potenzial des Mieterstroms in Deutschland heben“, sind sich beide Verbandsvertreter einig.
Komplexität wirkt abschreckend
In einer Befragung von Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätigt sich das Bild, das die beiden Bundesverbände zeichnen: Die deutliche Mehrheit der Befragten ist eher unzufrieden (43 Prozent) oder gar sehr unzufrieden (28 Prozent) mit dem Mieterstromgesetz. Lediglich ein Drittel ist positiv gestimmt (28 Prozent eher zufrieden, 3 Prozent sehr zufrieden). Abschreckend wirken in dem Mieterstromgesetz vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss.
„Zersplittertes Land“
Die Befragten fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allen Dingen eine Abschaffung der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom (74 Prozent), die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51 Prozent) sowie ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen. Körnig: „Deutschland ist bei den Stromnetzen ein zersplittertes Land, in dem jeder der mehr als 850 Netzbetreiber in seinem Kleinstaat eigene Regeln verlangen kann. Mit klaren Vorgaben kann die Politik hier Mieterstromprojekte erheblich vereinfachen.“
Methodik der Umfrage
Im Mai und Juni beantworteten 169 Unternehmen der Solar-/Energie- und Wohnungswirtschaft den Onlinefragebogen des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Davon füllten 118 Befragte den ganzen Fragebogen aus.
Die detaillierte Auswertung der Onlinebefragung kann man Analyse haben der Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen festgestellt: Allein in den 20 größten Städten Deutschlands könnten 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden entstehen und rund 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter mit preiswertem Solarstrom versorgen.
28.06.2018 | Quelle: GdW, BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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