Das Ende der EU-Schutzzölle auf chinesische Solarzellen ist gekommen

Auf chinesische Solarmodule werden künftig keine Anti-Dumping-Zölle mehr erhoben

Die EU-Kommission hat beschlossen die bisher auf in China produzierte Solarpanels erhobenen Zölle, die europäische Hersteller schützen sollten, aufzuheben.

Im März 2017 wurde zwar zunächst eine Nachfolgeregelung veröffentlicht und die Zölle und somit der Mindestpreis für 18 Monate beschlossen. Damals wurde aber auch bereits festgelegt, die Höhe der Zölle und den Mindestpreis anzupassen. Bei einem Verkauf unter diesem Preis unterlagen sie Zöllen von bis zu 64,9 Prozent.

Mittlerweile ist das Ende der Maßnahme auch offiziell, der Beschluss wurde bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht und hat somit Gültigkeit erlangt. Offenbar rechneten die betroffenen Unternehmen ohnehin nicht mit einer neuerlichen Verlängerung. Mehrere Medien meldeten die Aufhebung bereits vorab, ohne dass die EU-Kommission ein offizielles Statement abgegeben hatte. So zitierte das unabhängige pan-europäisches Mediennetzwerk Euraktiv eine Quelle aus dem Kommissionsumfeld, die bestätigte, dass eine erneute oder weitere Ausdehnung der Zölle dem Interesse der Union zuwidergelaufen und Importeuren und Verbrauchern schaden würde. Dort wird auch ein EU-Beamter zitiert, der sich sinngemäß äußerte, dass das Erreichen der EU-Ziele, bis 2030 einen Anteil von mindestens 27 Prozent Erneuerbarer Energien am Gesamtstrommix zu haben, ernsthaft erschwert werden würde, wenn die Zölle beibehalten würden.
Amtsblatt der Europäischen Union (2018/C 310/06)
Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen

Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der nachstehend genannten Antidumpingmaßnahme gibt die Kommission bekannt, dass diese Maßnahme außer Kraft treten wird. Diese Bekanntmachung wird nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern veröffentlicht.

  • Ware: Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen)
  • Ursprungs- oder Ausfuhrländer: Volksrepublik China
  • Maßnahmen: Antidumpingzoll
  • Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2017/367 der Kommission zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China nach einer Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Einstellung der nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 durchgeführten teilweisen Interimsüberprüfung (ABl. L 56 vom 3.3.2017, S. 131)
  • Zeitpunkt des Außerkrafttretens: 03.09.2018

04.09.2018 | Quelle: Solarserver | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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