Energiesammelgesetz im Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 30. November in 2. und 3. Lesung das neue Energiesammelgesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen, das im Frühjahr 2019 bis zum April zu einer vorzeitigen Verringerung der Solarstromvergütungen um rund 14 Prozent bei neuen Projekten auf baulichen Anlagen zwischen 40 und 750 kW führen wird.

Etwas Entlastung gibt für Mieterstromprojekte mit PV-Anlagen mit mehr als 40 bis zu 750 kW. Hier werden die Zusatzvergütungen für an Mieter gelieferten Strom künftig nicht wie bislang um 8,50 sondern 8,00 Cent je Kilowattstunde verringert. Da ab dem 1. April die Vergütung für in das Netz einspeisende Anlagen bei 8,90 Cent/kWh liegen wird, beträgt die Mieterstromförderung dann also zunächst 0,90 Cent/kWh. Dieser Betrag wird im Rahmen der gesetzlichen Degression weiter absinken.

Verbunden mit der Energiesammelgesetz, das u.a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert, sind neue Sonderausschreibungen für Wind- und Solarstromprojekte.

Während der Debatte im Bundestag zum EEG flammten auch die Konflikte innerhalb der Koalition zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf. Jens Koeppen, Abgeordneter der Union, stellte das 65-Prozent-Ausbauziel für erneuerbare Energien bis 2030 in Frage. Die Aufnahmefähigkeit der Netze erlaube dies nicht. Dem widersprach Matthias Miersch von der SPD.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüße die Sonderausschreibungen. sagt  BEE-Geschäftsführer Peter Röttgen: „Im laufenden Verfahren konnten noch Verbesserungen im Detail erreicht werden, der große Wurf blieb indes aus.“ Viele der wichtigen Entscheidungen seien vertagt worden. Dazu gehörten unter anderem konkrete Pläne, wie das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel erreicht und wie der Vorrang der erneuerbaren Energien auch bei ihrem Einbezug in den Redispatch gewährleistet werden soll.

Letzteres ist Bestandteil der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), für das noch im Dezember ein Kabinettsbeschluss erwartet wird. „Hier wird es unter anderem sehr wichtig sein, dass der Vorrang der errneuerbaren Energien erhalten bleibt und umfassend Transparenz hergestellt wird“, so Röttgen

Die Umsetzung des 65%-Ziels sowie Rahmenbedingungen für die Akzeptanz der Windenergie hat die Regierungskoalition in eine Arbeitsgruppe verlagert, die erstmals am 10. Dezember tagen soll. Hier wird es u.a. um die Diskussion um größere Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und um den 52-Gigawatt-Ausbaudeckel bei der Photovoltaik gehen.

Das Thema Innovationsausschreibungen, deren Details in einer Verordnung geregelt werden sollen, sei noch weitgehend ungeklärt, moniert Röttgen:  „Für den BEE ist es wichtig, dass es tatsächlich zu Innovationsanreizen kommt und Beiträge für eine verbesserten Netz- und Systemintegration geleistet werden. Vorliegende Vorschläge wie eine Fixprämie oder der Wegfall der Härtefallregelung würden absehbar aber eher zu Nachteilen führen als einen Mehrwert erbringen.“

Im Vorfeld der Debatte hatte die Bundesregierung gegen Kritik aus dem Bundesrat verteidigt. In einer  Gegenäußerung zu einer Stellungnahme der Länder erklärt sie, mit dem Gesetz werde kurzfristig ein zusätzlicher Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele geleistet. Der Bundesrat kritisierte die mit dem Gesetz fehlende Perspektive für das Erreichen des Ziels, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Im Detail wandten sich die Länder auch gegen die Höhe der Kürzungen für die Solarstrom-Vergütung . Sie forderten Optimierungen beim Mieterstrom, um das Modell attraktiver zu machen.
Die Länder werden sich um Bundesrat nochmals mit dem Energiesammelgesetz befassen, können es aber nicht verhindern, sondern lediglich verzögern.

30.11.2018 | Autor: Andreas Witt  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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