Österreich: Aufbruchsstimmung auf PV-Kongress

Josef Plank, Generalsekretär des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus. Foto: Bundesverband Photovoltaic Austria
Auf dem neunten Photovoltaik-Kongress vom Bundesverband Photovoltaic Austria stellt Josef Plank vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus die Eckpunkte des geplanten Erneuerbaren Ausbau Gesetz vor. Rückenwind für die PV-Branche kommt aus Brüssel.

„Im Jahr 2019 werden die Weichen für die Photovoltaik neu gestellt. Es ist das Jahr des Übergangs vom Ökostromgesetz hin zu einem schlagkräftigen Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG).“, sagt Christoph Panhuber, Vorstandsmitglied des Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA). Das EAG wird derzeit im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus erarbeitet.

„Wir brauchen 15 Gigawatt Photovoltaik, damit wir das Ziel schaffen, bis 2030 die Stromversorgung Österreichs komplett auf erneuerbare Energien umzustellen“, betont Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PVA. „Dafür müssen wir alle uns zur Verfügung stehenden Anwendungsmöglichkeiten nutzen, von Anlagen auf Gebäuden, über Anlagen auf der Freifläche bis hin zur Doppelnutzung in der Landwirtschaft. Um den Zubau voranzutreiben, braucht es Anreize, die mit Bedacht gesetzt werden, und grundsätzlich vereinfachte Rahmenbedingungen, um das vorhandene Potenzial auch tatsächlich nutzen zu können“, erklärte Immitzer weiter. Das ergänzt Josef Plank, Generalsekretär des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus: „Wir wollen, dass die Bürger und die Branche, die in eine Photovoltaikanlage investieren wollen, keine administrativen Barrieren vorfinden und dass sie Planungssicherheit bekommen. Dabei müssen wir auch die Bremsen aus den anderen Gesetzen wie beispielsweise im Wohneigentums- und im Mieterrechtsgesetz herausnehmen, was nicht so einfach ist.“

Die von Plank vorgestellten Eckpunkte des geplanten EAGs sehen vor, dass PV- Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung eine Investitionsförderung erhalten. Alle Anlagen darüber hinaus sollen eine Marktprämie bekommen, die laut PVA jedenfalls technologiespezifisch ermittelt werden muss. Ein solches Ansinnen wird von der gesamten Branche der Erneuerbaren unterstützt. Denn bei technologieoffenen Ausschreibungen bestünde die Gefahr, dass der benötigte Energiemix und die Kontinuität der Förderungen nicht garantiert werden.

Eine der zentralen Forderung bleibt die Abschaffung der Eigenverbrauchsabgabe. „Das ist wichtig und die werden wir auch wegbekommen“, verspricht Plank. Wann das sein wird, steht aber noch nicht fest. Bisher ist die Streichung der Eigenverbrauchsabgabe nicht Teil des EAG, sondern Teil der geplanten Steuerreform. Schützenhilfe kommt aus Brüssel, wie Walburga Hemetsberger, Geschäftsführerin von Solar Power Europe, in Aussicht stellt. Denn die Europäische Kommission setzt auf Wachstum. „Deshalb müssen die Mitgliedsstaaten alle Sonnensteuern abschaffen“, beschreibt sie einen zentralen Punkt des Clean Energy Package der EU, das derzeit im Abstimmungsprozess ist. Darin wird auch der Einspeisevorrang für alle Anlagen kleiner als 400 Kilowatt Leistung fortgeschrieben. Nach dem Willen der Kommission soll auch der Zusammenschluss zu Erzeugergemeinschaften einfacher werden. Damit läuft die EU offene Türen der österreichischen PV-Branche ein. Sie fordert, dass eine umfangreiche räumliche Beteiligung möglich ist, um so eine noch stärkere Akzeptanz der Energiewende zu erreichen.
25.3.2019 | Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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