Ikea muss Solarangebot transparenter machen

In einem IKEA-Geschäft reicht eine Kunden einer IKEA-Mitarbeiterin einen Kassenzettel, um ein Produkt abzuholen.
Foto: Ikea Deutschland/André Grohe
Die Verbraucherzentrale NRW hat erwirkt, dass IKEA und der Solaranlagenanbieter Solarcentury künftig beim Verkauf von PV-Anlagen transparenter agieren. Außerdem schafft Solarcentury umstrittene AGBs ab.

Ikea ist nicht Verkäufer der Solaranlage „Solstråle“, für die das Unternehmen im Internet und in den Filialen wirbt. Darauf muss Ikea klarer und deutlicher hinweisen. Mit dieser Position hat die Verbraucherzentrale NRW sowohl die Möbelhauskette als auch deren Kooperationspartner, den Photovoltaik-Anbieter Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH, abgemahnt. Beide Firmen haben nun umfassende Unterlassungserklärungen abgegeben.

Die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG bewirbt seit Januar bundesweit Photovoltaikanlagen von Solarcentury mit dem Namen Solstråle, die online bestellt werden können. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer führen Werbung, der E-Mail-Verkehr im Bestellvorgang sowie weitere Bestelldokumente für diese Anlagen in die Irre: Sie ließen an vielen Stellen Ikea als einen Vertragspartner der Käufer erscheinen, obwohl dies tatsächlich ausschließlich Solarcentury sei. Rechtlich gebotene, ausreichend klare Hinweise auf diese Konstellation würden nicht gegeben, befindet die Verbraucherzentrale.

„Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht“, erklärt Holger Schneidewindt, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Insbesondere sei Ikea nicht der richtige Ansprechpartner für Kunden zum Beispiel bei Gewährleistungs- und Garantiefällen. Die Werbung mit der Beteiligung von Ikea müsse deshalb geändert werden – dazu haben sich beide Unternehmen mit ihren Unterlassungserklärungen verpflichtet. Zur Umsetzung haben sie Zeit bis 10. Mai 2019.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des tatsächlichen Vertragspartners Solarcentury enthalten zudem viele Klauseln, die die Verbraucherzentrale NRW als unzulässig und damit unwirksam einstuft. Besonders schwer wiege demnach die unklare Preisgestaltung: Solarcentury behalte sich Preisänderungen oder sogar den Rücktritt vom Vertrag unter nicht eindeutig festgelegten Umständen vor. Auch Grundlage und Verbleib einer 200-Euro-Anzahlung blieben völlig unklar.

Diverse weitere unzulässige Klauseln beklagen die Verbraucherschützer zudem in dem AGB-Abschnitt zur sogenannten Installationsgarantie, die Solarcentury zusätzlich zu den Herstellergarantien für Solarmodule, Speicher und Wechselrichter anbietet. Darunter fielen etwa die Forderung einer permanenten Online-Verbindung, schwammig formulierte Ausschlussgründe und die Ankündigung einer Ausgleichszahlung statt Reparatur im Schadensfall. Diese und weitere Klauseln der aktuellen Solarcentury-AGB seien nicht hinnehmbar, so Jurist Schneidewindt.

Mit der Unterlassungserklärung sichert Solarcentury zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten und sich ab sofort bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf sie zu berufen.

29.4.2019 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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