Senec verbessert Garantiebedingungen bei Solarspeichern

Stromspeicher werden in immer mehr Haushalten genutzt. Gute Garantien sind dabei wichtig. (Foto: Senec)
Der Solarstromspeicher-Hersteller Senec hat bezüglich seiner von der Verbraucherzentrale NRW kritisierten Garantiebedingungen auf voller Linie eingelenkt.

Gegen unzulässige Klauseln in Garantiebedingungen für Batteriespeicher geht die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts Energie2020 vor, das mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der EU gefördert wird. So befasste sich die Verbraucherzentrale intensiv mit den Garantiebedingungen von Speicheranbietern. Nicht nur Klauseln in den Bedingungen von Senec stießen auf Kritik.

Per Anerkenntnisurteil hat Senec nun klargestellt, dass es in seinen AGB zwei Klauseln umgehend ändern wird. So wird in den Bedingungen nicht mehr angekündigt, Prüfkosten würden vom Garantienehmer zurückgefordert, wenn sich eine Inanspruchnahme der Garantie als unzulässig erweise. Außerdem wird eine Unterbrechung der Spannungsversorgung nicht mehr pauschal zum Ausschlussgrund für die Garantie gemacht werden.

Nach Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte Seneca für diese beiden strittigen Klauseln die Unterlassung. Für einige weitere Punkte war dies außergerichtlich bereits im Januar geschehen.

„Gerade die Klausel zur Kosteneinforderung bei unberechtigter Garantieinanspruchnahme ist perfide“, erklärt Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. „Sie kann Verbraucher davon abschrecken, berechtigte Ansprüche geltend zu machen, weil sie fürchten, dass sie auf Zusatzkosten sitzenbleiben.“

Bei der Klausel zur Spannungsversorgung verhalte es sich im Grunde ähnlich wie bei der bereits im Januar einkassierten Bedingung der permanenten Internetverbindung: Dieser Ausschlussgrund sei intransparent, und eine Spannungsunterbrechung dürfe nicht ohne Rücksicht auf einen Kausalzusammenhang mit dem jeweils entstandenen Schaden zum Ausschlussgrund für jegliche Garantieansprüche werden.

Mehr Informationen zum bisherigen Verlauf der Verfahren gegen Batteriehersteller gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw.

1.7.2019 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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