Wachsende Kritik am Gebäudeenergiegesetz

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Vertreter der Länder und Verbände sind mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes nicht einverstanden. So fordern sie, die Standards zu erhöhen und erneuberbaren Energien einen höheren Stellenwert zu geben.

 
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. lehnt neben weiteren Verbänden den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) in weiten Teilen ab. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erarbeitete Entwurf gehe „vom Irrglauben der Politik aus, durch die Wahrung des Status Quo im Gebäudebereich eine Baukostensteigerung zu vermeiden.“ Das möge zwar dem Koalitionsvertrag entsprechen, so der Verein, schaffe aber keine zukunftsfähigen und klimaresilienten Gebäude.
 
Das DEN kritisiert ferner, dass der GEG-Entwurf nicht den Notwendigkeiten der Klimaziele im Gebäudebereich entspreche und sich die Regierung durch solch ein Gesetz mit Blick auf die gesetzten Klimaziele selbst blockiere.

Mir einen Fünf-Punkte-Plan will das DEN die klimarelevanten Benchmarks im Gebäudebereich schärfen und neu justieren.  So fordert es eine Begrenzung des mittleren U-Wertes als Anforderungswert an die Gebäudehülle und eine Begrenzung des Fensterflächenanteils (um in klimatischer Hinsicht zukunftsfähige Gebäude zu bauen und dem sommerlichen Wärmeschutz gerecht zu werden).

Für die Deckung des Primärenergiebedarfs durch erneuerbare Energien sollte ein Mindestwert eingeführt werden und ggf. Vorgaben für die Effizienz der Anlagentechnik gemacht werden.
Für den CO2-Ausstoß als Maßstab für die Klimaverträglichkeit empfiehlt das DEN einen Maximalwert

Das DEN weist darauf hin, dass bereits in der 18.Wahlperiode die Zusammenlegung der EnEV (Energieeinsparverordnung) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Koalitionsvertrag stand. Als Ziele wurden Bürokratieabbau, Verstetigung von Anforderungen und Kostensenkung durch Investitions- und Planungssicherheit genannt. Darüber hinaus müssen in einem GEG die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt und insbesondere ein Niedrigstenergiehaus-Niveau beschrieben und definiert werden. Ohne diese Definition im GEG wird es keine Umsetzung der Förderstrategie des Bundes im Gebäudebereich geben, wie sie ebenfalls von der Koalition beschlossen wurde (hier sollte bis Ende 2019 eine neue Förderstruktur umgesetzt werden).
 
Im GEG-Entwurf den Status Quo der energetischen Anforderungen aus EnEV 2016 als Niedrigstenergiestandard gegenüber der Europäischen Union zu erklären, sei, so das DEN, „eine juristisch brilliante Idee für die Lösung der Widersprüche zwischen den Besitzstandswahrungen des  deutschen Koalitionsvertrages und den Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie, aber es ist keine klimaverträgliche und zukunftsfähige Lösung und steht im Übrigen im Widerspruch zu den eigenen Zielen der Gebäude- und Förderstrategie des  Bundes.“

Und auch in den Ländern rührt sich Widerstand gegen den GEG-Entwurf. Baden-Württembergs Umweltstaatssekretär Andre Baumann, erklärt: „Um wirksam Klimaschutz zu betreiben, brauchen wir eine Verschärfung der energetischen Standards insbesondere im Gebäudebestand. Leider dürfen wir nicht darauf hoffen, dass das kommende Gebäudeenergiegesetz des Bundes entsprechende Anforderungen enthält.“
4.7.2019 | Quelle: DEN e.V., Umweltministerium Baden-Württemberg | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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