Garantiebedingungen von sonnen sind rechtskonform

Foto: sonnen
Das Landgericht München hat geurteilt, dass die Garantiebedingungen für die sonnenBatterie rechtskonform sind. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben die Richter damit abgewiesen.

Das Landgericht München hat in seinem Urteil die Garantiebedingungen für die sonnenBatterie als rechtskonform bestätigt. Sonnen bietet seinen Kunden eine Vollwertgarantie auf das Komplettsystem über 10 Jahre beziehungsweise 10.000 Ladezyklen. Das Unternehmen garantiert nach 10 Jahren eine verbliebene Nennkapazität der Batterien von mindestens 80 Prozent.

Mit dem Urteil wird anerkannt, dass sonnen im heutigen Energiesystem technisches „Neuland“ betritt. Die Garantiebedingungen für Heimspeicher müssen im Sinne der Verbraucher und entsprechend den Anforderungen der technischen Innovation gestaltet werden. „Das Urteil des Landgerichts München ist ein Urteil für Innovationskraft. Es gibt uns und unseren Kunden Rechtssicherheit bei Garantiefragen und ist damit ein wichtiges Signal für junge Unternehmen wie sonnen. Neue Technologien brauchen einen sinnvollen rechtlichen Rahmen für Verbraucher und Unternehmen, ohne dabei ausgebremst zu werden“, sagt Geschäftsführer Christoph Ostermann und ergänzt: „Das setzt darüber hinaus aber auch Standards für den Heimspeichermarkt und ist ein klares Signal für einheitliche Garantiebedingungen.“

In einem weiteren Verfahrenspunkt bestätigt das Gericht auch eine Internetverbindung zum Speicher als im Sinne der Verbraucher. Über den Online-Zugang bietet das Unternehmen ein Monitoring der Batteriemodule an. Weiter stellt sonnen über die Internetverbindung regelmäßig Updates zur Verfügung, welche die Langlebigkeit, Sicherheit und den Funktionsumfang der sonnenBatterie sicherstellen. Darüber hinaus ermöglicht der Online-Anschluss die Teilnahme am virtuellen Kraftwerk, welches dem Speicherbesitzer im Gegenzug eine Freistrommenge über den sonnenFlat-Tarif liefert.

Im Oktober 2018 hatte die Verbraucherzentrale NRW fünf marktführende Anbieter von Batteriespeichern wegen einzelner Klauseln in ihren Garantiebedingungen abgemahnt. Gegen drei von ihnen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Das Gericht hat die Klage der Verbraucherzentrale gegen sonnen nun in allen 12 Punkten zurückgewiesen. Holger Schneidewindt, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW sagt, dass das Urteil überraschend sei. Die Verbraucherzentrale NRW wird nach Eingang der Urteilsbegründung prüfen, ob sie in die Berufung beim Oberlandesgericht geht.
 
19.7.2019 | Quelle: sonnen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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