Neue Online-Plattform zum Energierecht

Je nach Art einer Batteriespeicher-Anlage können sich Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer, die sogenannten SIP, stark voneinander unterscheiden. Die neue Internetseite soll Orientierung in einem der komplexesten Bereiche des Energierechts bieten.

Je nach Art einer Batteriespeicher-Anlage können sich Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer, die sogenannten SIP, stark voneinander unterscheiden. Die neue Internetseite soll Orientierung in einem der komplexesten Bereiche des Energierechts bieten.

Die Betreiber von Stromspeichern und Power-to-X-Anlagen müssen wie alle Stromverbraucher Netzentgelte, besondere Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer – die „staatlich induzierten und regulierten Strompreisbestandteile“ oder kurz: SIP – zahlen. Im Laufe der Jahre hat sich ein undurchschaubares Geflecht an Ausnahme im Energierecht gebildet. Dieses führt dazu, dass sich die Höhe der zu zahlenden SIP je nach Anlagentyp und -konfiguration stark voneinander unterscheiden kann.

Die Ausnahmen und deren Kombinationsmöglichkeiten scheinen fast unerschöpflich. „Deshalb hat die Stiftung Umweltenergierecht unter www.strompreisbestandteile.de eine repräsentative Übersicht der komplexen Regel-Ausnahme-Verhältnisse und deren Folgen zusammengestellt. Diese haben wir durch eine nutzerfreundliche Visualisierung für Juristen und Nichtjuristen einfach zugänglich gemacht“, sagt Oliver Antoni, Projektleiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Rechtslage für Experten nur schwer zu ermitteln

Die neue Seite bietet schnell und einfach Orientierung im Geflecht der SIP. Die Nutzer erhalten Informationen darüber, welche Zahlungspflichten in über achtzig verschiedenen Konstellationen der Speicherung und Umwandlung von Strom bestehen. Außerdem erfahren sie, auf welche Rechtsgrundlage sich diese Zahlungspflichten stützen. „Die sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Gesetze ergebende Rechtslage ist häufig auch für Experten nur schwer zu ermitteln. Mit der neuen Internetseite sind die Rechtsgrundlagen nun leichter auffindbar“, beschreibt Johannes Hilpert, Projektleiter der Stiftung Umweltenergierecht den Nutzen der Seite.

Eine Gesamtbetrachtung der repräsentativen Konstellationen auf www.strompreisbestandteile.de lässt verschiedene Rückschlüsse zu. Auffällig ist zunächst, dass in über der Hälfte aller 81 Konstellationen nicht genau bestimmbar ist, ob die besonderen Netzentgelte zu zahlen sind oder nicht. Jedenfalls für einzelne Positionen dieses Sammelbegriffs gibt es eine unklare Rechtslage. „Auch wenn die besonderen Netzentgeltbestandteile den geringsten Betrag der SIP ausmachen, ist es dennoch unverständlich, dass Netz- und Anlagenbetreiber hier mit dieser Rechtsunsicherheit leben müssen“, zieht Oliver Antoni Bilanz. Stromspeicher, die den Strom wieder in das Netz für die allgemeine Versorgung abgeben, sind weitgehend von den SIP befreit oder diese sind zumindest reduziert. Im Bereich der Sektorenkopplungsanlagen existieren in erster Linie Privilegien bei den Netzentgelten, gefolgt von der Stromsteuer. Aber auch im Hinblick auf die EEG-Umlage gibt es viele weitere Fallgruppen, in denen zumindest Reduzierungen möglich sind.

Der SIP-Navigator verdeutlicht nach Einschätzung der Stiftung Umweltenergierecht auch, dass der heutigen Rechtslage eine zwingende Logik und übergreifende Systematik fehlt. Die Stiftung Umweltenergierecht wird ab dem Herbst 2019 in einem neuen Forschungsvorhaben „Neuordnung Energierecht“ Lösungsansätze für ein transparentes, widerspruchsfreies und zukunftsoffenes Energierecht entwickeln.

18.7.2019 | Quelle:  Stiftung Umweltenergierecht | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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