OLG Düsseldorf schafft Mischpreisverfahren ab

Foto: Justiz NRW/Nüße
Die Aufhebung des Mischpreisverfahrens am Regelenergiemarkt stößt auf positive Resonanz. Der BEE sieht darin eine Stärkung erneuerbarer Energien.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage der Next Kraftwerke GmbH und anderer Marktakteure entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßte die Entscheidung.

„Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen. Deshalb ist es wichtig, dass die wettbewerblichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die Erneuerbaren diese Aufgaben besonders mit Blick auf die steigende Flexibilisierung, etwa über Biogasanlagen, erfüllen können“, kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter.

„Das Mischpreisverfahren hingegen bevorzugt systematisch konventionelle Anlagen und ist teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, werden aus dem Markt gedrängt. Besonders für Biogasanlagen bedeutet das Mischpreisverfahren eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen und führte deshalb bereits zu Marktaustritten. Zudem verursacht es erhebliche Mehrkosten für die Verbraucher. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist daher folgerichtig.“

Auch Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke, zeigte sich zufrieden: „Wir freuen uns, dass das OLG unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat. Daher ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende. Denn das Mischpreisverfahren hat zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt.“

Im Zuge der Einführung der Regelarbeitsmärkte soll das Mischpreisverfahren sowieso wieder abgeschafft werden. Der BEE hatte Vorschläge entwickelt, wie die negativen Auswirkungen gemindert werden können, bis die Regelarbeitsmärkte das Mischpreisverfahren ersetzen.

„Die Branche kann und will mehr Verantwortung in der Energieversorgung übernehmen. Dafür gilt es jetzt in eine Systematik einzusteigen, die bessere Bedingungen für die Erneuerbaren Energien bietet, als dies bislang häufig der Fall war“, so Peter.

Direkt nach der Einführung im Juli 2018 hatte Next Kraftwerke, unterstützt durch andere Marktakteure und begleitet durch die Kanzlei Osborne Clarke, gegen das Mischpreisverfahren geklagt und zunächst einen Aufschub der Einführung erzielt. Im Oktober 2018 lief diese aufschiebende Wirkung aus, seitdem galt das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt.
23.7.2019 | Quelle: BEE / Next Kraftwerke  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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