Schweiz schreibt große Solarstromkraftwerke künftig aus

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Müssen sich künftig Ausschreibungen stellen: große Solarkraftwerke in der Schweiz. Foto: ADEV
In der Schweiz werden große Photovoltaikanlagen künftig keine feste Vergütung mehr erhalten sondern müssen sich Ausschreibungen stellen. Auch der Rückspeisetarif für kleine Anlagen dürfte sinken.

Der Schweizer Bundesrat hat eine vollständige Liberalisierung des Strommarktes beschlossen. Damit werden künftig auch Photovoltaikanlagen anderen Marktbedingungen unterliegen. Wie der Bundesrat mitteilte, sollen die bisher geltenden Einmalvergütungen für große Photovoltaik-Anlagen neu durch Ausschreibungen festgelegt werden.

Dabei erhalte jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produzieren können. Die Ausschreibungen ersetzen die heutigen fixen Einmalvergütungen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, dem Bundesrat im ersten Quartal 2020 ein Eckwertepapiere für eine vollständige Marktöffnung sowie weiterem Anpassungsbedarf beim Stromversorgungsgesetz zu unterbreiten. Dabei sollen Maßnahmen wie das Messwesen, die Schaffung einer Speicherreserve und eines Datahub vertieft werden.

Der Bundesrat will mit der vollständigen Marktöffnung dafür sorgen, dass sich innovative Produkte und Dienstleistungen sowie die Digitalisierung rascher durchsetzen können. Die bisher im Energiegesetz festgelegten Fördermassnahmen laufen Ende 2022 und Ende 2030 aus.

Kritik an der vollständigen Marktöffnung kommt vom Schweizer Solarverband Swissolar. Eine vollständige Öffnung des Strommarktes gefährde den dringend notwendigen Ausbau der Photovoltaik und anderer erneuerbaren Energien, erklärte Swissolar. Insbesondere dürfte der Rückliefertarif für Solarstromproduzenten weiter sinken, also die Vergütung für jenen Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, sondern ans öffentliche Netz abgegeben wird. Mit durchschnittlich 8,8 Rappen pro Kilowattstunde liege er schon heute tiefer als die Produktionskosten der meisten Anlagen. Wenn an der vollständigen Liberalisierung festgehalten werden soll, so brauche es im Gegenzug eine deutliche Stärkung der Förderung des Ausbaus der erneuerbare Energien.

Für den Bau großer Photovoltaikanlagen seien schon heute die Investitionsanreize ungenügend, obwohl diese für die zukünftige Versorgungssicherheit von größter Bedeutung sind und Strom zu Preisen deutlich unter jenen anderer Technologien liefern können. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass Ausschreibeverfahren zu einem großen bürokratischen Aufwand führen, der praktisch nur von großen Energieversorgungsunternehmen bewältigt werden könne.

Absolut unverständlich sei, weshalb die Förderbeiträge für die anderen Technologien nicht dem gleichen Verfahren unterstellt, sondern fix festgelegt werden sollen. Swissolar verlangt eine Gleichbehandlung aller Technologien und die Beschränkung des Ausschreibeverfahrens auf Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung über einem Megawatt (MW). Zusätzlich brauche es eine erhöhte Einmalvergütung für PV-Anlagen zwischen 100 Kilowatt und einem MW, die keinen Eigenverbrauch aufweisen – damit ein großes Potenzial auf Infrastrukturanlagen, Landwirtschaftsdächern und Lagerhallen erschlossen werden könne.
 
Swissolar begrüsst, dass die Zubauziele für die Jahre 2035 und 2050 verbindlich im Gesetz festgelegt werden sollen. Dies gebe ein wichtiges Signal an die Investoren und die politischen Instanzen. Allerdings müssten sie deutlich höher als bisher festgelegt werden.
30.9.2019 | Quelle: Bundesrat Schweiz / Swissolar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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